Innovationsfonds
Fördergelder für 41 Projekte zugesagt
BERLIN. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat allen Antragstellern im Rahmen der 91 bewilligten Projekte ("Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung) einen rechtsverbindlichen Förderbescheid gesandt.
Das hat BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) auf Anfrage des grünen Gesundheitspolitikers Dr. Harald Terpe klargestellt. Diese Förderbescheide enthielten in der Regel Auflagen, die erfüllt sein müssen, bevor die Mittel ausgezahlt werden können. Die Projektnehmer müssen deren Erfüllung nachweisen – erst dann könne die Geschäftsstelle des Innovationssausschusses sogenannte Änderungsbescheide verschicken.
Häufig gehe es dabei um Anpassungen bei den Finanzierungsplänen der Projektträger. Bis zum 10. April seien 41 dieser Bescheide ergangen. Die Notwendigkeit ergebe sich aus dem Grundsatz, öffentliche Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, so Fischbach.
Beim Gesundheitsnetzwerkerkongress war Ende März Kritik an der Förderpraxis des GBA laut geworden. Mitte des zweiten Quartals werde erstmals Geld fließen, hatte der GBA angekündigt. (fst)