Aktuelle GBA-Beschlüsse
Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert Impf-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss bringt die Schutzimpfungs-Richtlinie auf den aktuellen Stand. Zudem soll die Mikrovaskuläre Reperfusion von Myokardgewebe bei akutem Vorderwandinfarkt bewertet werden.
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Nicht nur für Corona-Impfungen wichtig: der Impfpass. Der GBA hat jetzt STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen umgesetzt.
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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Reiseimpfungen ohne Diskussion durchgewunken.
Die STIKO hatte ihre Anpassungen am 8. April im Epidemiologischen Bulletin Nr. 14 veröffentlicht.
Der Bundesausschuss hat zudem den Leistungsanspruch auf serologische Untersuchungen im Zusammenhang mit Schutzimpfungen konkretisiert. Die künftig einheitliche Ausgestaltung dieses Leistungsanspruchs soll nun in die Schutzimpfungsrichtlinie einfließen.
Der Ausschuss gibt weiter einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode eine Chance. Bewertet werden soll die Mikrovaskuläre Reperfusion von Myokardgewebe nach primärer perkutaner Koronarintervention bei akutem Vorderwandinfarkt. Das Plenum kam zu dem Ergebnis, dass nach Prüfung der eingereichten Informationen zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewertung dieser Methode vorliegen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft enthielt sich in diesem Punkt.
Der Ausschuss fasste zudem eine Reihe von Beschlüssen zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Demnach kann der Wirkstoff Perampanel als Zusatztherapie bei fokalen epileptischen Anfällen von Kindern zwischen vier und zwölf Jahren in Einzelfällen als Therapieoption gelten. Ansonsten sah das Plenum einen Zusatznutzen beim Einsatz des Wirkstoffes in diesem neuen Einsatzgebiet als „nicht belegt“ an.
Gleiches gilt für Perampanel beim Einsatz als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen bei Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren. (af)