GBA
Hepatitis B und C-Screening wird Teil des Gesundheits-Check-ups
GBA beschließt Regeln für den Einsatz einer teuren Therapie und neue Leistungen für den Gesundheits-Check-ups.
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Neue Leistungen für den Check-up hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Freitag beschlossen.
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Berlin. Das Screening auf Hepatitis B und C wird neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf seiner Sitzung am Freitag beschlossen.
Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben demnach künftig einmalig Anspruch, sich auf die beiden Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung testen zu lassen.
Ziel sei es, unentdeckte, da zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B- oder dem Hepatitis-C-Virus zu erkennen, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches GBA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
Eine unbehandelte chronische Hepatitis könne gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall werde die Leber so schwer geschädigt, dass eine Lebertransplantation nötig sei. Mit der frühzeitigen Gabe antiviraler Medikamente lasse sich dies jedoch wirksam verhindern.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up. Übergangsweise könnten Versicherte, die älter 35 Jahre sind, den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre seit Inkrafttreten des jetzigen Beschlusses zurückliege, teilte der GBA mit.
Regeln für Zolgensma ®
Die Versorgung mit dem Medikament Zolgensma® darf ausschließlich durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie erfolgen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Freitag beschlossen. Das Gentherapeutikum zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern ist wegen der Kosten von knapp zwei Millionen Euro im Gespräch. Der Hersteller verspricht Heilung schon bei einmaliger Anwendung.
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Einrichtungen, die die Therapie einsetzen wollen, müssen über die ärztliche und pflegerische Kompetenz zur Behandlung neuromuskulärer Behandlungen verfügen, hat der GBA nun festgesetzt. Um Erfahrungswerte über mögliche Nebenwirkungen zu gewinnen, sollen die Patienten über mindestens 15 Jahre nachverfolgt werden. Ein Register soll die Behandlungsverläufe dokumentieren. Im kommenden Februar will der GBA für diese Therapie erstmals in eine anwendungsbegleitende Datenerhebung einsteigen. In Deutschland wird die Zahl der Neugeborenen mit dem Gendefekt auf zwischen 80 bis 120 im Jahr geschätzt.
Schiene gegen Schlafapnoe
Der GBA beschloss ferner, dass Erwachsene, die beim Schlafen unter obstruktiver Schlafapnoe leiden, künftig Anspruch auf eine Unterkiefer-Protrusionsschiene haben. Die Schiene könne vom Arzt verordnet werden, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden könne, teilte der GBA am Freitagnachmittag mit.
Den Antrag, den medizinischen Nutzen der Protrusionsschiene bei Schlafapnoe zu bewerten, hatte die Patientenvertretung im Ausschuss gestellt. (hom/af)