Baden-Württemberg

Hilfsfrist soll im Südwesten auf 12 Minuten gesenkt werden

Die Landesregierung will eine Änderung der bisherigen 15-Minuten-Regel im Rettungsdienst. Die soll aber nicht für alle Rettungswachen gelten.

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Die bislang in Baden-Württemberg angewandte maximale Hilfsfrist von 15 Minuten soll für neu etablierte Rettungswachen auf 12 Minuten verkürzt werden.

Die bislang in Baden-Württemberg angewandte maximale Hilfsfrist von 15 Minuten soll für neu etablierte Rettungswachen auf 12 Minuten verkürzt werden.

© Mathias Ernert,Deutsches Rotes

Stuttgart. Baden-Württemberg will die Hilfsfrist im Rettungsdienst von maximal 15 auf 12 Minuten senken. Bislang sieht das Rettungsdienstgesetz vor, dass vom Eingang der Notfallmeldung bis zum Eintreffen am Notfallort möglichst nicht mehr als zehn, höchstens aber 15 Minuten vergehen dürfen.

Dass bei den Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse die 15-Minuten-Frist als „ausreichend zugrunde gelegt“ wurde, betrachtet das Innenministerium als „nicht zufriedenstellend“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag. Künftig sollten Rettungswachen so geplant werden, dass eine Hilfsfrist von zwölf Minuten eingehalten werden kann, heißt es. Der genaue Wortlaut der neuen Regelung, für die das Rettungsdienstgesetz nicht geändert werden müsse, befinde sich noch in der Abstimmung.

12-Minuten-Frist soll für neue Rettungswachen gelten

Bestehende Rettungswachen sollen von der neuen Planungsvorgabe nicht betroffen sein. Gelten sollen die neuen Fristen dagegen für jede künftig neu etablierte Rettungswache. Baden-Württemberg ist in 35 Rettungsdienstbereiche unterteilt. Wichtigstes Gremium dort ist der Bereichsausschuss, dem paritätisch Vertreter von Blaulichtorganisationen und Kostenträger angehören. Beratend sind dort zudem Stadt- und Landkreise, Feuerwehr sowie KV und Krankenhäuser vertreten.

Das Innenministerium betont, bei dem Vorhaben handele es sich um eine „Planungsoptimierung“, so dass damit „kein zusätzlicher Bedarf an Personal und Sachmitteln“ verbunden sein soll. Gegebenenfalls würden zum Beispiel Rettungswagen auf neue Standorte verteilt. Angesichts des langen Umsetzungszeitraums würden sich „die Mehrkosten in einem verträglichen Rahmen halten“, heißt es.

Hilfsfrist ist kein Qualitätssicherungsinstrument

Zuvor war in etlichen Landkreisen immer wieder die Hilfsfrist gerissen worden. Das Innenministerium hat bei dieser Gelegenheit immer betont, bei der 15-Minuten-Frist handele es sich um ein Planungs-, nicht um ein Qualitätssicherungsinstrument.

Um den Bereichsausschüssen die Prognosen zu erleichtern, inwieweit vorhandene Rettungsmittel ausreichen, fördert das Land nach Angaben des Innenministeriums ein Forschungsprojekt beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Das Projekt habe zum Ziel, Kriterien zur landesweit einheitlichen Planung von Rettungsdienststrukturen zu entwickeln. Diese sollten dann auf einer Betrachtung der gesamten Rettungskette basieren. (fst)

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