Zukunft der Versorgung

Innovationsausschuss beim G-BA erhält 114 Ideenskizzen für neue Versorgungsformen

Auf Förderbekanntmachungen hin haben zahlreiche Ideenskizzen den Innovationsausschuss erreicht. Sie beziehen sich auf verschiedene Fragen der Versorgung der Zukunft, von Digitalisierung bis zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung.

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Ideen für neue Versorgungsformen sind beim G-BA-Innovationsausschuss eingegangen. (Archivbild).

Ideen für neue Versorgungsformen sind beim G-BA-Innovationsausschuss eingegangen. (Archivbild)

© Svea Pietschmann / G-BA

Berlin. 114 Ideenskizzen für neue Versorgungsformen sind auf Förderbekanntmachungen hin beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingegangen. Im nächsten Schritt sollen Projektideen ausgewählt werden, die ein vollständiges Konzept, also einen Vollantrag, einreichen dürfen, wie der G-BA mitteilt. Die Entwicklung solcher Konzepte werde dann mit bis zu 75.000 Euro gefördert. Die Entscheidungen dazu sollen laut G-BA voraussichtlich im vierten Quartal des laufenden Jahres getroffen werden.

Die eingegangenen Ideenskizzen bezögen sich auf verschiedene Themenfelder, von Möglichkeiten zur Einbindung von digitalen Technologien in den Versorgungsalltag bis zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Im Einzelnen:

  • interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf: 27
  • neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften: 9
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag: 25
  • Digitalisierung in der Heilmittelerbringung: 9
  • sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge: 9
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung: 11
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche: 5

Auf die themenoffene Förderbekanntmachung erhielt der Innovationsausschuss weitere 19 Ideenskizzen.

In seine Entscheidung zu den spezifischen Themenfeldern habe der Innovationsausschuss Vorschläge von Akteuren des Gesundheitswesens einbezogen, die ihn über ein Konsultationsverfahren erreicht hatten, so die Mitteilung.

Weitere Förderbekanntmachungen im Bereich der neuen Versorgungsformen sind für das erste Quartal 2023 geplant. (eb/heib)

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