Kommentar
Ist Ästhetik ein Wahn?
Ästhetik war den Menschen zu allen Zeiten ein kulturelles Bedürfnis. Griechische und römische Bildhauer haben mit ihren Skulpturen, Sandro Boticelli mit der Venus, Leonardo da Vinci mit der Mona Lisa Zeugnis dafür abgelegt.
Das Bedürfnis von Menschen, einem ästhetischen Ideal nahezukommen und körperliche Makel mit der Kunst der Medizin zu korrigieren, ist eben kein Wahn, keine Krankheit des Gehirns, wie die Akteure der Kampagne gegen den "Schönheitswahn" insinuieren.
Die Betreiber der Kampagne und eben auch jene Unionsabgeordneten, die jetzt beim Patientenrechtegesetz draufsatteln wollen, lenken bei ihrem Verlangen nach einem Verbot von Schönheitsoperationen für Kinder und Jugendliche vom eigentlichen Problem ab: dass unqualifizierte Ärzte und Mediziner mit ausgeprägtem Erwerbsstreben Patienten Hoffnungen machen, die nicht gerechtfertigt sind.
Eine harte Nuss ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2011, das den Facharztstandard, wie ihn das Patientenrechtegesetz kodifizieren soll, als Verstoß gegen die Berufsfreiheit nach Artikel 12 bewertet hat. Hier ist das Feld, das politisch beackert werden muss.
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