Förderungskriterien für Ärztenetze

KBV fordert klare Regeln

Nichts geht ohne Startinvestionen der Kassen: Die KBV stellt klar, dass es bei innovativen Versorgungsformen noch erheblichen Klärungsbedarf gibt.

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DORTMUND. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert Regelungen zur Förderung von Ärztenetzen. "Wenn wir in innovative Versorgungsformen einsteigen möchten, ist immer und überall eine Anfangsinvestition auch von Seiten der Krankenkassen dringend erforderlich", betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann auf dem 6. Jahreskongress der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund.

Die KBV setze sich für eine Änderung und Ergänzung von Paragraf 87b Sozialgesetzbuch V ein, sagte Feldmann. Dort ist festgehalten, dass gesonderte Vergütungsregelungen für Praxisnetze als eigenes Honorarvolumen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung stammen können. "Das heißt nichts anderes, als dass die Krankenkassen kein zusätzliches Geld für Praxisnetze zur Verfügung stellen müssen." Damit täten sich aber sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch die Netze selbst schwer, sagte sie.

Bei der notwendigen Extra-Vergütung gehe es um Leistungen, die nicht durch die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erfasst werden. Dazu zählen besondere Sicherstellungsmaßnahmen oder die Beschäftigung eines Geschäftsführers, die Voraussetzung für die Zertifizierung des Netzes ist.

Die KBV beabsichtigt, einen Leitfaden für Praxisnetze zu erstellen, kündigte Feldmann an. "Er soll allen Interessenten als Kompass dienen bei der Frage ‚Wie werden wir ein zertifiziertes Netz?‘" Zunächst müsse man aber abwarten, wie die Politik weiter mit dem Thema umgeht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe habe noch für dieses Jahr weitere Regelungen angekündigt.

Feldmann begrüßte die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, die Förderung von Netzen verbindlich zu machen und auszubauen. "Wir denken auch, dass es sinnvoll wäre, zertifizierte Praxisnetze in begründeten Fällen mit bestimmten Versorgungsaufgaben zu betrauen." Als Beispiele nannte sie mobile Versorgungsangebote, Filialpraxen mit tageweisen Sprechstunden und den stärkeren Einsatz der Telemedizin. "Was die Finanzierung der Praxisnetze anbelangt, so sollte diese obligatorisch über extrabudgetäre Zuschläge erfolgen."

Feldmann sieht eine weitere Möglichkeit der Förderung von Ärztenetzen: den neuen Innovationsfonds für die Versorgungsforschung und die Förderung innovativer Versorgungsformen. "Warum sollten hierfür zur Verfügung stehende Gelder nicht in den Auf- und Ausbau von Praxisnetzen fließen?" (iss)

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