Arzneiversorgung

KBV lehnt einheitliches Entlassrezept ab

Mit ihrem Vorschlag für ein einheitliches Entlassrezept stoßen die Apotheker bei der KBV auf Widerstand. Denn die Idee hat nach Ansicht der Ärzte einen entscheidenden Haken mit Folgen für die Vertragsärzte.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat große Einwände gegen das von den Apothekern vorgeschlagene einheitliche Entlassrezept, wie sie mitteilte.

KBV-Vize Regina Feldmann geht daher mit einer eigenen Idee ins Rennen: Sie fordert, dass Kliniken Patienten bei der Entlassung eine Übergangsmedikation für mindestens drei Tage mitgeben sollen.

So könnten die kritischen Phasen, nämlich Wochenenden und Feiertage, überbückt werden. Außerdem solle das Krankenhaus dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe übermitteln. Dieser könne dann das Folgerezept ausstellen.

Zwar sei man mit der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) einer Meinung, dass der Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Weiterbehandlung verbessert werden müsse - gerade was die Arzneimittelversorgung betreffe.

Doch "es ist nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach der Entlassung mit dem Wirkstoffrezept in die Apotheke zu schicken", sagt Feldmann.

Zudem habe das Entlassrezept einen erheblichen Pferdefuß. Damit würde nicht sichergestellt, dass sich die Entlassmedikation an der Arzneimittel-Richtlinie orientiere und damit die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden.

Für die von der KBV vorgeschlagene Entlassmedikation müssten hingegen die gleichen rechtlichen Regelungen gelten. (jvb)

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Kommentare
Dr. Christoph Luyken 25.09.201414:50 Uhr

Verantwortungsvolle Aufgabe

Natürlich wäre die obligatorische Mitgabe der Medikation für mindestens 3 Tage die einfachste und sinnvollste Maßnahme, um die Versorgung der Patienten nach der Krankenhausentlassung zunächst sicherzustellen. Durch den Erlaß einer entsprechenden Verordnung dürfte auch die Mitgabe einiger BTMs in diesen Fällen kein Problem sein.-
Natürlich ist die (Weiter-) Verordnung der Medikamente durch niedergelassene Ärzte damit nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Immerhin scheint man jetzt höheren Ortes erkannt zu haben, daß das eine durchaus verantwortungsvolle und nicht immer einfache Aufgabe ist. Mit dem "Rezeptschreiben" ist es ja nicht getan.
Die Umsetzung neuer Diagnosen und einer neuen medikamentösen Therapie nach Entlassung aus dem Krankenhaus ist eine hausärztliche Schlüsselaufgabe! Da ist sehr viel zu tun: 1.) Die Diagnosen in der Patientenakte müssen angepaßt werden. 2.) Die neue Medikation muß mit der alten verglichen und evtl. abgestimmt werden (evtl. sind noch viele Tabletten vorhanden und könnten weiterverwendet werden?) 3.) Die Entlassmedikation muß daraufhin überprüft werden, ob sie sich an der Arzneimittel-Richtlinie orientiert und damit die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden. 4.) Die Medikation muß gegebenenfalls an die Patientencompliance angepaßt werden. 5.) Es müssen Darreichungsformen, Teilbarkeit und bei etlichen Patienten sogar die Farbe der Packung überdacht werden. 6.) Alles muß auf mögliche Wechselwirkungen geprüft werden. 7.)Vor dem Ausstellen von Rezepten über die vorgesehenen Wirkstoffe müssen bei der Auswahl der Hersteller Preise und Rabattverträge berücksichtigt werden. 8.) Schließlich muß ein Verordnungsplan erstellt, geschrieben und dem Patienten oder seiner Bezugsperson erklärt und ausgehändigt werden. Das alles erfordert volle Konzentration und geht nicht zwischen Tür und Angel! Gut und gerne kann dafür schon mal eine halbe Stunde drauf gehen. Offensichtlich ist das keine Aufgabe für den Arzt in zentralen ärztlichen Notfalldienst, der den Patienten ja überhaupt nicht kennt und auch nicht unbedingt über die Wirtschaftlichkeitsrichtlinien Bescheid wissen muß (deshalb geht der Kommentar von Herrn Böckling an der Realität vorbei).
Unglaublich, aber wahr ist es, daß für diese komplexe Schlüsselaufgabe keine Ziffer im EBM existiert! Es ist leider eine immer wieder vorkommende Horrorsituation freitagmittags, wenn die Sprechstunde sowieso meistens schon übervoll ist, wenn dann noch diese Entlaßsituation vorkommt und „mal eben zwischendurch“ die oben beschriebene Prozedur durchgeführt werden muß – für Gotteslohn! – Man kann ja zur Zeit fast täglich etwas über den Hausärzteschwund lesen; das ist mit Sicherheit einer der vielen Gründe, die dafür ursächlich sind.....

Dr. Richard Barabasch 25.09.201410:20 Uhr

Eine weitere Unsäglichkeit

Es geht um zweierlei: 1) gesicherte kontinuierliche Medikation und 2) möglichst ohne Aufwand für den Betroffenen (Patienten, "fürsorgende Angehörige von Oma und Opa".
ad 2) Ohne Mühe wird es nicht gehen und diese vermeiden zu wollen, schafft erst das sich aufblähende flatulierende Problem. Also sinnvollerweise: Konzentration auf ad 1)! Herr Böckling hat formal korrekt gedacht, denn die KV hat - auch bei diesem Themenfeld - den janusköpfigen Sicherstellungsauftrag, auch wenn Frau Feldmann sich hinter was anderem versteckt. Und damit ist der sicherstellende Bereitschaftsdienst in der Pflicht. Den gibt es - so heist es - flächendeckend. Also DER MUSS es MACHEN.
Aber: "man" könnte ja auch am Tag vor, oder am Tag der Entlassung einen Medikationsplan seitens des Krankenhauses zu Händen der zu entlassenden Person "veranlassen" (von Fax an den Hausarzt rede ich ja gar nicht) und dann hat die zu entlassende Person die für sie vorgesehene Medikation schriftlich "am Mann/ der Frau" NEBEN der inzwischen auch üblichen Tagesration. Mit diesem Vorgehen kann die auf''s Ambulante spezialisierte KV-Organisation via allen dort vorhandenen sicherstellenden Optionen tätig werden. Sicherlich nicht mit Wohlfühl-Ambiente aller Beteiligten, aber PRAGMATISCHER Handlungsmöglichkeit. Was wollt Ihr denn mehr, liebe Leut'' ???
meint
R.B.

Stephan Böckling 24.09.201423:44 Uhr

Für drei Tage Medikamente?

"Zudem habe das Entlassrezept einen erheblichen Pferdefuß. Damit würde nicht sichergestellt, dass sich die Entlassmedikation an der Arzneimittel-Richtlinie orientiere und damit die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden."
Wenn die Medikamente für 3 Tage mitgegeben werden, ändert sich am o.g. Tatbestand ja auch nichts.
Die KV bzw. der Hausarzt hat doch sowiet ich weiss an 7 Tagen der Woche für 24 h die Versorgung seiner Patienten sicherzustellen. Also muss die KV auch die Versorgung nach Entlassung sicherstellen, auch am Wochenende, wobei den Patienten am Entlassungstag normalerweise die Medikation ja noch gestellt mitgegeben wird. Bei den Krankenhäusern nimmt ja das DRG System bzw. der MDK auch keine Rücksicht auf das Wochenende. Und bestimmte Medikamente, wie z.B. BTM dürfen garnicht mitgegeben werden. Hier ist in unserem Haus vom Amtsapotheker bereits eine Anzeige angedroht worden, falls eine neuerliche Mitgabe (z.B. zur Kompensation am Wochenende) nachgewiesen würde.
Also bisher keine guten Lösungsvorschläge. Die zumutbare Versorgung durch die KV muss auch am Wochenende und Feiertag sichergestellt werden.

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