Arzneiversorgung
KBV lehnt einheitliches Entlassrezept ab
Mit ihrem Vorschlag für ein einheitliches Entlassrezept stoßen die Apotheker bei der KBV auf Widerstand. Denn die Idee hat nach Ansicht der Ärzte einen entscheidenden Haken mit Folgen für die Vertragsärzte.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat große Einwände gegen das von den Apothekern vorgeschlagene einheitliche Entlassrezept, wie sie mitteilte.
KBV-Vize Regina Feldmann geht daher mit einer eigenen Idee ins Rennen: Sie fordert, dass Kliniken Patienten bei der Entlassung eine Übergangsmedikation für mindestens drei Tage mitgeben sollen.
So könnten die kritischen Phasen, nämlich Wochenenden und Feiertage, überbückt werden. Außerdem solle das Krankenhaus dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe übermitteln. Dieser könne dann das Folgerezept ausstellen.
Zwar sei man mit der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) einer Meinung, dass der Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Weiterbehandlung verbessert werden müsse - gerade was die Arzneimittelversorgung betreffe.
Doch "es ist nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach der Entlassung mit dem Wirkstoffrezept in die Apotheke zu schicken", sagt Feldmann.
Zudem habe das Entlassrezept einen erheblichen Pferdefuß. Damit würde nicht sichergestellt, dass sich die Entlassmedikation an der Arzneimittel-Richtlinie orientiere und damit die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden.
Für die von der KBV vorgeschlagene Entlassmedikation müssten hingegen die gleichen rechtlichen Regelungen gelten. (jvb)