Nachhilfe in Sachen AMNOG
KBV signalisiert Zustimmung
Ärzte sollen Nachhilfe in Sachen AMNOG erhalten. Dazu plant der Gesetzgeber verordnungsnahe Informationen in der Praxissoftware. Die Diskussion darüber hat bereits begonnen.
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Das Podium beim BPI-Unternehmertag am Donnerstag in Berlin. Über die Ergebnisse des Pharmadialogs diskutierten v.l.n.r. Professor Tom Stargardt (Universität Hamburg), Dr. Sybille Steiner (KBV), Moderator Ulrich Tilly, Johann-Magnus von Stackelberg (GKV) und Dr. Martin Zentgraf (BPI-Vorsitzender).
© BPI/Christian Kruppa
BERLIN. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ergebnisse des Pharmadialogs ist der Kampf um die Deutungshoheit über die Inhalte des Abschlussberichtes entbrannt. Das geplante Arztinformationssystem hat eine Kontroverse ausgelöst. Grund sind die vagen Formulierungen der Regierung im Anschluss an die Verhandlungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat jetzt die Notwendigkeit einer verordnungsnahen Information von Ärzten über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung anerkannt. Die angestrebte Novelle des AMNOG kommt möglicherweise erst im Herbst, nicht schon im Juni. Das wurde beim BPI-Unternehmertag bereits angedeutet.
Der Abschlussbericht der Gespräche und das Grundlagenpapier der Regierungsfraktionen zeigen, dass die Ärzte unmittelbar von den Ergebnissen des bevorstehenden Diskussionsprozesses betroffen sein werden.
Als Verordner sind die Ärzte daran beteiligt, wie sich eine Arzneiinnovation mit anerkanntem Zusatznutzen im Markt verbreitet. An dieser Stelle haben Regierung, Pharmaindustrie und Gewerkschaften Defizite ausgemacht.
"Das BMG wird unter Hinzuziehung der Dialog-Partner ein Konzept für ein Arztinformationssystem entwickeln", heißt es daher im Abschlussbericht. Wohin die Reise genau geht, wird aus dem nahezu zeitgleich veröffentlichten "Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharma-Dialogs" der Regierungsfraktionen nicht deutlich.
Dort heißt es: "Die Verwendung einheitlicher Praxissoftware sollte über ein Arztinformationssystem verpflichtend werden", formulieren die Autoren dort so uneindeutig, dass sich auf dieser Formulierung Einiges an Gesetzgebung aufsetzen ließe.
Die Kassenseite bringt sich schon einmal in Stellung. "Eine Regierung, die sich binden will, ein Arztinformationssystem industrienah zu machen, dagegen werden wir Sturm laufen", kündigte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg beim BPI-Unternehmertag in Berlin an.
Im parlamentarischen Verfahren würden die Kassen für ein industrieneutrales Informationssystem werben. Es sei die Frage, ob die Ärzte das nicht ohnehin schon hätten.
Die KBV veröffentlicht die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in leicht konsumierbarer Form im Internet. Der Arzt muss also aktiv danach suchen. "Wir stellen fest, dass solche Informationen unmittelbarer in der Praxis ankommen müssen.
Sie müssen näher am Verordnungsprozess liegen," sagte Dr. Sybille Steiner, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dezernentin für Arzneimittel. Die KBV sei der Auffassung, dass sich ein Zugriff auf die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in den Praxisverwaltungssystemen darstellen lasse.
Sie sehe das als Weiterentwicklung des KBV-Medikationskatalogs, wo bereits zwischen Standardwirkstoffen und nachrangig zu verordnenden Wirkstoffen unterschieden werde.
Vorstellungen in die Richtung, Verordnungen ohne zuerkanntem Zusatznutzen für einzelne Subgruppen als unwirtschaftlich zu erklären, erteilte Steiner eine Absage.
"Das können wir unter keinen Umständen mittragen", sagte Steiner. Eine Begründungspflicht für die Verordnung von Präparaten ohne Zusatznutzen sei den Ärzten nicht zuzumuten.
Ziel eines Arztinformationssystems sei es, dass Innovationen beim Patienten ankämen, sagte BPI-Chef Dr. Martin Zentgraf. "Ich bin der Meinung, dass die Hersteller, die ihre Produkte am besten kennen, an der Gestaltung eines solchen Systems mitwirken sollten", sagte Zentgraf.