Honorarverhandlung
KBV will Budget-Ende einläuten
Die KBV hat ihre Vorstellungen für die anstehenden Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen bekannt gegeben. Dabei spielen der Orientierungspunktwert, die Budgetierung und ein "Verah-Zuschlag" eine wichtige Rolle.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Forderung der Regierung an die Ärzte, die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte auf Facharzttermine zu verkürzen, stößt auf Unverständnis bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
"Ärzte sollen also mehr Leistungen noch schneller erbringen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Vorfeld der am Mittwoch startenden Honorarverhandlungen. Die Politik müsse dann auch ein Ende der Budgetierung fordern, sagte Gassen am Montag. Da sie das nicht tue, ergebe sich ein nicht aufzulösender Widerspruch.
Die Kassenseite reagierte prompt: "Es wäre erfreulich, wenn die Ärzteverbände das gleiche Engagement bei der Verringerung der Wartezeiten für die Patienten aufbringen würden, wie bei dem Bemühen, ihre eigenen Honorare weiter zu erhöhen", hieß es dazu aus dem GKV-Spitzenverband.
2013 hätten die Ärzte aufgrund der Deckelung Leistungen im Umfang von 2,3 Milliarden Euro ohne Gegenleistung erbracht, sagte Gassen. Allein rund 1,2 Millionen Kehlkopfspiegelungen und 600.000 Röntgenuntersuchungen seien nicht honoriert worden.
"Hier werden systematisch Leistungen angefordert, die nicht bezahlt werden", sagte Gassen. Dies setze freiberufliche Ärzte möglicherweise in einen rechtsfreien Raum.
Forderungen nach "Verah-Zuschlag"
Ein erster Schritt Richtung Budget-Ende soll die Einführung einer extrabudgetären Basisleistung sein, die eine Kurzanamnese von Patienten, Steuerungsleistungen und Zweitmeinungsverfahren umfassen soll. Damit ließen sich nach Ansicht der KBV-Spitze rund zwei Milliarden Euro aus dem Budget holen, das dann allerdings um diesen Betrag gekürzt würde.
Eine zusätzliche Forderung der Hausärzte ist, den bislang nur in Hausarztverträgen bezahlten "Verah-Zuschlag" in die Regelversorgung zu bekommen. Zudem benötigten die Hausärzte regelhafte Zuschläge für das Vorhalten von Geräten, zum Beispiel von Sonografen, betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Die KBV-Spitze hält sich im Vorfeld der Verhandlungen ansonsten mit konkreten Forderungen an die Kassenseite zurück. "Wir wollen den Orientierungspunktwert möglichst weit oben sehen", ließ sich Gassen am Montag entlocken.
Er gehe von einer Steigerung des Orientierungspunktwerts aus, in der sich die Entwicklung des durchschnittlichen Oberarztgehaltes auf inzwischen 133.000 Euro widerspiegele, sagte Gassen. Dieser Wert fließt seit 2008 mit 105.000 Euro in den Orientierungspunktwert von derzeit 10,13 Cent ein.
Die seither allein dadurch aufgelaufene Differenz betrage rund drei Milliarden Euro im Jahr, sagte Gassen. Immer mehr Ärzte arbeiteten als Angestellte in niedergelassenen Praxen. "Die fordern mit denen der Krankenhausärzte vergleichbare Löhne", argumentierte der hausärztliche KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Prognos-Studie vertritt kassenfreundliche Thesen
Eine aktuelle Prognos-Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes kommt zu einer anderen Einschätzung der Prämissen. Bei der Bestimmung des Orientierungswertes gehe es nicht um die Frage, ob die Leistungen einer bestimmten Praxisform und -größe finanziert würden, heißt es in der Arbeit, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Vielmehr gehe es um das Preisniveau, das die Gesetzliche Krankenversicherung bereit sei zu finanzieren. Bei der Bestimmung des Preises verlange der Gesetzgeber, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen anzustellen. Daraus ließe sich ableiten, dass sich das Preisniveau an den wirtschaftlichsten Praxen und nicht an der Durchschnittspraxis orientieren sollte.
Es sei somit lediglich erforderlich, dass der Orientierungswert im Durchschnitt die Kosten der wirtschaftlichsten Praxen decke und eine angemessene Entlohnung für deren eingesetzte ärztliche Arbeitszeit sicherstelle, stellen die Prognos-Wissenschaftler zur Diskussion.