Notfallversorgung

KVen weisen Vorwürfe der DKG scharf zurück

Der Vorwurf, die ambulante Notfallversorgung werde schon lange nicht mehr durch KVen sichergestellt, verärgert mehrere KVen.

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BERLIN. Verärgert reagieren mehrere KVen auf Darstellungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), wonach die Notaufnahmen der Kliniken zum "Lückenbüßer" für die eigentlich zuständigen Bereitschaftsdienste der KVen werden.

Die Anschuldigung, die ambulante Notfallversorgung werde schon lange nicht mehr durch die KVen sichergestellt, sei sachlich falsch, teilte die KV Berlin mit.

Während der normalen Sprechstundenzeiten seien die Niedergelassenen für die Versorgung ambulanter Fälle zuständig. Aus diesem Grund sei die Vergütung der Krankenhäuser zu diesen Zeiten vergleichsweise niedrig.

„Dann ist es nämlich nicht ihre Aufgabe“, so der stellvertretende KV-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel. „Warum die Notaufnahmen Patienten dennoch nicht bitten, sich wochentags mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden an ihre Praxis zu wenden“, ist für Kraffel klar: „Krankenhäuser müssen ihre leer stehenden Betten füllen: 67 Prozent der stationären Aufnahmen erfolgen über die Erste-Hilfe-Stellen.“

Ein „bekanntes Strukturproblem der Kliniken“ solle auf dem Rücken der Niedergelassenen und zu Lasten ihrer Honorare gelöst werden.

Die KV-Berlin-Vorsitzende Dr. Angelika Prehn verwies darauf, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KV die Krankenhäuser mehr entlaste als vom Sicherstellungsauftrag gefordert. „Unser Hausbesuchsdienst fährt rund um die Uhr, nicht nur zu den sprechstundenfreien Zeiten“, so Prehn.

KVen sauer

Auch die KV Hessen meldete sich bereits zu Wort - und ließ dabei kein gutes Haar am DKG-Gutachten. „Das KV-System ist sehr wohl in der Lage, die ambulante Versorgung während und außerhalb der Sprechzeiten sicherzustellen“, so die Vorstandschefs Frank Dastych und Dr. Günter Haas.

Die DKG müsse sich fragen, welche Argumente für einen vermehrten Einsatz der Kliniken sprächen. Qualitative Erwägungen könnten das angesichts der Hygieneskandale kaum sein.

Die KV Rheinland-Pfalz weist die Vorwürfe der DKG ebenfalls scharf zurück. Tatsächlich seien den Krankenhäusern Patienten in den Notfallaufnahmen oft sehr willkommen, da sie auf zusätzliche Einnahmequellen nicht verzichten könnten, kommentiert die Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser.

„Dass in den Notaufnahmen der Krankenhäuser irrtümlicherweise vorstellige Patienten mit einem ambulanten Behandlungsbedarf häufig nicht konsequent an die oft nur wenige Meter entfernte Bereitschaftsdienstzentrale verwiesen werden, spricht für sich“, so Ultes-Kaiser. „Die Patienten werden wie selbstverständlich in den Notaufnahmen behandelt, um sie im Zweifelsfall einer lukrativeren stationären Behandlung zuführen zu können.“

NAV-Virchow-Bund kritisiert DKG

Kritik in Richtung DKG hagelt es nach der Veröffentlichung des Gutachtens aber auch aus Richtung des NAV-Virchow-Bundes. „Die jüngste Forderung der DKG, Krankenhäuser sollen die ambulante Notfallversorgung in Deutschland übernehmen, ist gleichermaßen dreist wie hilflos“, teilte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich mit.

Die Politik sollte schnellstmöglich prüfen, ob die im aktuell einstehenden Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehen weitreichende ambulante Öffnung der Krankenhäuser nicht eine „grobe Fehlentscheidung“ sei. (juk/jk)

Lesen Sie dazu auch: ZI kontert DKG: Vertragsärzte behandeln meist die Notfallpatienten

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Kommentare
Dr. Heribert Wiemer 22.02.201514:26 Uhr

Ambukante Notfallversorgung

Zu Recht weisen die Kv die unverschämten Unterstellungen der DKG zurück. Seit 27 Jahren Obmann für den ärztlichen Bereitschaftsdienst kann ich die Sit. beurteilen. Einzelen Kliniken - nacht alle - empfangen mit Freude jeden mit einer Befindlichektisstörung behafteten Mitbürger auf der Suche ein leerstehendes Bett auszulasten. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass allein die Zahl der sogenannten Notfallbehandlungen in den Nacht- und Wochenendstunden gar nicht zu schaffen ist. Die Behandlunge finden tagsüber statt, wenn alle Praxen geöffent sind. Zusätzlich hat heute auch keiner mehr das Kreuz, einem Patienten, egal ob im Krankenhaus oder in den Notfallpraxen die nicht notwendige (WANZ Kriterien) Behandlung zu verweigern, weil dieser lediglich unter Umgehung aller Spielregeln bevorzugt behandelt werden will. Das betrifft auch die Vielzahl unberechtigter Hausbesuche, sowie Rettungs- und NAW Einsätze. Dieser durch übersteigertes Anspruchsverhalten provozierte Schaden ist noch nie ernsthaft untersucht worden, er dürfte einige Millionen Euro betragen. Eine voranschreitende Laiisierung des Bereitschaftsdienstes durch Call Center der KV dürfte diesen Trend allerdings verstärken zumal die 116117 je regelhaft erst nach stundenlangem Warten zu erreichen ist. Hier täte Abhilfe in der Tat dringend Not.

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