Aktueller Tätigkeitsbericht

Keine Auffälligkeiten bei Organspenden

Die Kontrollgremien für die Überwachung der Transplantationszentren haben auch in der aktuellen Prüfrunde nichts zu beanstanden. Allerdings erfolgte die Prüfung pandemiebedingt weitgehend schriftlich.

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Berlin. 45 Transplantationsprogramme haben die Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband dieses Jahr geprüft. „Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt“, sagt der Vorsitzende der Überwachungskommission, Professor Hans Lippert. Damit habe sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fortgesetzt.

Für den Tätigkeitsbericht 2020/21, den die Kommission am Mittwoch vorgelegt hat, wurden die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen (einschließlich kombinierter Transplantationen) der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden verschärften Infektionsschutzmaßnahmen erfolgte die Prüfung allerdings weitestgehend schriftlich auf Grundlage der Krankenakten von 541 Organempfängern. Ergänzt wurde das Verfahren um Webkonferenzen.

Bei der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht gingen im Berichtsraum 2020/2021 insgesamt 22 Eingaben ein. Dabei habe es sich um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung sowie um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspende gehandelt, berichtet Professor Dr. Hans Lilie, Leiter der Vertrauensstelle. „Zudem gingen Anfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein“, so Lilie weiter. (reh)

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