Pflege

Koalition macht Tempo

Die große Koalition will dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig den Weg frei machen. Fachleute sehen hohe Anforderungen auf die Pflege zukommen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Schwarz-Rot macht bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dampf.

Um die Umstellung von dem bislang weitgehend somatisch ausgerichteten Pflegebegriff hin zu einem am Grad der Selbstständigkeit orientierten noch in dieser Legislaturperiode flächendeckend hinzubekommen, will die Regierung schon bald die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Vorarbeiten in den Heimen und bei den Pflegekassen beginnen können.

Enormer Zeitbedarf

Das hat Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe zur Eröffnung des Kongresses Pflege 2015 von Springer Medizin angekündigt. "Wenn wir die Umstellung 2017 machen wollen, müssen wir in diesem Sommer damit beginnen. Das heißt, wir müssen Einiges vorziehen", sagte Stroppe.

Hintergrund für die Eile ist der voraussichtliche Zeitbedarf für die Umstellung, den der "Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" in seinen Mitte 2013 veröffentlichten Bericht geschrieben hat.

18 Monate setzten die Fachleute damals dafür an. Auch ganz aktuelle Einschätzungen weisen wohl darauf hin, dass es knapp wird.

Die - noch unveröffentlichten - Berichte der Gutachter aus den drei Probeläufen mit etwa 4500 Antragstellern auf Pflegeleistungen, Heimbewohnern und zu Hause Gepflegten hätten den zusätzlichen Zeitbedarf für die Umstellung aufgezeigt, sagte Stroppe.

Zu warten, bis das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet ist, könnte somit bedeuten, dass die neuen Verfahren zum Ende der Legislaturperiode noch nicht flächendeckend eingeführt sein könnten.

Die Pflege werde sich ändern, waren sich Pflegewissenschaftler beim Kongress Pflege einig. "Das ist das Ende der Minutenzählerei", sagte Dr. Barbara Gansweid, die dem Expertenbeirat angehört hatte.

Es gehe dann nicht mehr nur um Hilfe bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern um Hilfe in allen relevanten Bereichen der Lebensführung.

Große betriebswirtschaftliche Änderungen

Gansweid empfahl Ausnahmen von der vom Beirat vorgeschlagenen Einstufungsystematik.

Damit schwer somatisch beeinträchtigte Menschen nach dem neuen Modell überhaupt den höchsten Pflegegrad erreichen könnten, solle der Gesetzgeber zusätzlich die Gebrauchsfähigkeit von Armen und Beinen als Einstufungskriterium einbeziehen.

Pflegebedürftige Kleinkinder sollten ebenfalls anders behandlet werden.

Werner Hesse von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und ebenfalls Beiratsmitglied verwies auf die erheblichen betriebswirtschaftlichen Änderungen, auf die sich Heimbetreiber einstellen müssten.

Die neuen Betreuungsleistungen erforderten eine andere Qualifizierung des Personals und eine neue Dokumentation. Bei fünf Pflegegraden stelle sich zudem häufiger die Frage, ob jemand noch richtig eingestuft sei. Die richtig zu beantworten, sei wichtig für die Budgetsicherung.

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