Notfallversorgung

Konfrontation eingeplant – KBV will ambulante Anteile zurück

Das neue KBV-Trio geht in die Offensive. Der Bereitschaftsdienst soll entschlossen reformiert werden – notfalls gegen die DKG.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Bereitschaftspraxis an der Klinik ok, aber der Sicherstellungsauftrag soll bei den Vertragsärzten bleiben.

Bereitschaftspraxis an der Klinik ok, aber der Sicherstellungsauftrag soll bei den Vertragsärzten bleiben.

© Sebastian Kahnert / dpa

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Weiterentwicklung der Notfallstrukturen das Heft in der Hand behalten. Die KBV-Vertreterversammlung bekannte sich bei einer Klausurtagung am Mittwoch in Berlin dazu, dass der Sicherstellungsauftrag bei den Vertragsärzten bleiben müsse, auch für den ambulanten Notdienst.

"Acht Milliarden Euro fehlalloziertes Geld im stationären Sektor müssen da raus", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Mittwochabend. Alle Leistungen, die ambulant zu erbringen seien, müssten auch ambulant erbracht, die Patienten dementsprechend gesteuert werden. Das Geld müsse der Leistung folgen.Das Honorarvolumen der niedergelassenen Ärzte so auf 40 Milliarden Euro zu steigern, schloss Gassen zumindest nicht aus.

Kern der Strategie ist eine engere Kooperation zwischen den Vertragsärzten und den stationär tätigen Kollegen. "Es geht um eine Neuinterpretation des Belegarztwesens", deutete Gassen an, wohin die Reise gehen könnte. Von "intermediären Strukturen" sprach sein Stellvertreter Dr. Stephan Hofmeister. Es müsse nicht immer ein niedergelassener Arzt sein, der den ärztlichen Bereitschaftsdienst wahrnehme, betonten die KBV-Vertreter. Der neue dritte Vorstand Dr. Thomas Kriedel unterstrich zusätzlich die Bedeutung einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung.

Dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) etwas gegen solche Vorstellungen haben könnte, ficht das neue Führungstrio der KBV nicht an. Wie die DKG schlicht nur eine Vervierfachung der Vergütung für die Leistungen der Ambulanzen zu fordern, sei zu wenig. "In ein paar Jahren verhandeln wir nicht mehr mit der DKG, sondern mit einzelnen Krankenhausträgern. Die DKG müsse beizeiten eine realistische Position einnehmen, sonst werde sie von den Ländern und den Akteuren auf dem Klinikmarkt aus dem Spiel genommen", so Gassen. Die DKG rechnet vor, dass ein Fall in der Ambulanz im Schnitt 120 Euro koste, von denen lediglich 32 Euro erstattet würden.

Etwas Zeit verbleibt den Akteuren noch, die Glieder der Rettungskette sektorenübergreifend zu schließen und die Voraussetzung für eine sinnvolle Patientenallokation zu schaffen. Die große Koalition hat Teile der Krankenhausreform um ein Jahr auf Ende 2017 verschoben. Erst dann muss der Gemeinsame Bundesausschuss ein gestuftes Notfallsystem vorlegen. Wie das aussehen könnte, hat der GKV-Spitzenverband bereits skizziert. Demnach bieten, soweit bekannt, 774 Klinikstandorte eine Basisnotfallversorgung mit Chirurgie und Innerer, 219 Standorte verfügten zusätzlich über fünf weitere Fachabteilungen. Lediglich 77 Standorte erfüllten demnach die Bedingungen einer umfassenden Notfallversorgung. 655 Standorte nähmen nicht an der strukturierten Notfallversorgung teil, berichtete Dr. Wulf-Georg Leber bei der Plattform Gesundheit des IKK-Bundesverbands in Berlin.

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Kommentare
Wolfgang Bensch 07.04.201722:38 Uhr

Traditionell offensives Wegschauen des KBV-Trio beim Vorwegabzug!

Notfalldienstsatzungen der regionalen Landeskörperschaften gehen uns in Berlin am Herbert-Lewin-Platz nichts an, was können wir denn dafür, dass sich bereits Notfalldienst-verpflichtete Kassenärzte selbst an den Kosten für diese Dienste noch beteiligen?

Darüber schweigen wir eisern, hart wie wir nun mal sind ...

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