Betriebsrenten
Konsens schröpft erneut die GKV
Die Koalition greift erneut in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, um den langen Streit um die Verbeitragung von Betriebsrenten zu befrieden. Eine Kostenwelle baut sich auf.
Veröffentlicht:Berlin. Im Schlepptau der Einigung über die Grundrente hat die Koalition auch die Frage der „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten abgeräumt. Dabei soll es zu einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung kommen.
Für die GKV bedeutet der Beschluss nach Angaben aus Kassenkreisen von Montag Mindereinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Um diesen Betrag ruckelfrei in der Bilanz der GKV unterzubringen, sollen bis 2023 insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden. Gleichwohl wächst der Druck der Gesetzgebung vor allem auf Kassen ohne Rücklagen, perspektivisch die Zusatzbeiträge anzuheben.
Freigrenze wird in Freibetrag umgewandelt
Nach dem Beschluss vom Wochenende bleibt es jedoch beim vollen Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrenten. Stattdessen wird die Freigrenze für Versorgungsbezüge, die bei 155,75 Euro liegt, in einen Freibetrag umgewandelt.
Weil man davon ausgeht, dass eine Mehrheit der Betriebsrenten bei um die 300 Euro im Monat liegt, zahlten nach Inkrafttreten der Regelung rund 60 Prozent „de facto maximal den halben Beitragssatz“, heißt es in dem Beschluss. Alle anderen würden „spürbar entlastet“.
„Lange haben wir dafür gekämpft, endlich hat sich die Union bewegt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge“, sagte die Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Bärbel Bas.
Erste Kompromissvorschläge von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) waren wegen der hohen Kosten noch von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgebügelt worden. Die Gesetzgebung unter Spahn übt immer stärkeren Druck auf die Kassenfinanzen aus.
Ausweislich einer Aufstellung des AOK-Bundesverbandes, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, belaufen sich die von zehn Gesetzen ausgelösten Mehrkosten gegenüber heute bis 2022 auf rund 35,5 Milliarden Euro.
TSVG der Hauptkostentreiber
Hauptkostentreiber ist das unter Ärzten umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das bis einschließlich 2022 etwa 10,4 Milliarden Euro verschlungen haben wird. An die Grenze von zehn Milliarden Euro heranreichen auch die vom Pflegepersonalstärkungsgesetz ausgelösten Mehrkosten (9,55 Milliarden Euro).
Von 2020 bis 2022 wird das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) mit 2,5 Milliarden Euro im Jahr mitspielen. Teuer kommen die GKV auch das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) und das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG).
Sie entwickeln zwar vergleichsweise geringe jährliche Kosten, zwingen aber Kassen dazu, ihre Rücklagen bis auf eine Monatsausgabe zurückzufahren. Das könnte 2020 dazu führen, dass Kassen mit hohen Rücklagen trotz steigender Versorgungskosten ihre Zusatzbeiträge vorerst konstant halten oder senken könnten.