Betriebsrente
Gesetzentwurf soll rasch ins Kabinett
Berlin. Die Bundesregierung macht Tempo beim Streitthema Betriebsrenten. Nachdem am Wochenende die Koalitionsspitzen von Union und SPD zusammen mit der Grundrente auch den Konflikt um die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten beigelegt haben, liegt nun eine Formulierungshilfe für die Fraktionen vor. Mutmaßlich wird das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf beschließen.
Problem ist bisher, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der GKV als Versorgungsbezüge gelten, also beitragspflichtig sind. Die Beiträge müssen Betriebsrentner alleine tragen.
Kern des Entwurfs ist die Einführung eines Freibetrags in Höhe von 159,25 Euro pro Monat für Betriebsrentner. Dadurch würden rund vier Millionen von ihnen nur noch den halben Beitragssatz zahlen müssen. Das entspricht rund 60 Prozent aller versicherungspflichtigen Betriebsrentner.
Der Entlastungsbetrag addiert sich ab 2020 auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Um die Mindereinnahme der GKV zu kompensieren, greift die Koalition in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Ab 2021 soll der Griff in die Rücklagen dann um jährlich 300 Millionen Euro sinken. Bis zum Jahr 2023 würden so der Liquiditätsreserve insgesamt drei Milliarden Euro entnommen werden. (fst)