Hessen
Kostenlose Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal
Um den reibungslosen Ablauf in Schulen und Kindertagesstätten zu gewährleisten, haben KV und Ministerien Vereinbarungen für Tests auf SARS-CoV-2 geschlossen.
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Schulstart: Lehrkräfte können sich in Hessen von kommender Woche an kostenlos auf Corona testen lassen.
© Patrick Pleul/dpa
Wiesbaden. Kultus- und Sozialministerium in Hessen haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils Vereinbarungen abgeschlossen, um den Bediensteten an Schulen und Kindertagesstätten kostenlose Tests auf SARS-CoV-2 zu ermöglichen.
Für sämtliche Gruppen gilt, dass keine entsprechenden Symptome einer Corona-Infektion vorliegen. In diesem Fall greifen die anderweitigen Testverfahren.
An den Schulen gilt das Angebot laut Kultusminister Professor Alexander Lorz (CDU) für Lehrer, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiter. Von kommender Woche an bis zu den Herbstferien könnten sie sich alle 14 Tage außerhalb der Unterrichtszeit einem kostenlosen Test unterziehen. Lorz betonte, dass es keine Verpflichtung gebe, sich testen zu lassen; es handele sich um ein freiwilliges Angebot.
Für Erzieher wie auch in der Tagespflege tätige Menschen gilt ein vergleichbares Angebot von 17. August an bis zum 8. Oktober, teilte Sozialstaatssekretärin Anne Janz (Grüne) am Freitag mit. Auch sie können sich alle 14 Tage testen lassen, sofern sie symptomfrei sind. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.
„Wichtiger Beitrag zur Eindämmung“
„Im Sinne eines auch in Zeiten der Pandemie möglichst reibungslos funktionierenden Regelbetriebs der hessischen Kindertagesstätten und vor dem Hintergrund aktuell wieder steigender Infektionszahlen geben wir den in diesen Einrichtungen tätigen Personen gerne die Möglichkeit, sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Dastych. „Mit der Unterstützung unserer Mitglieder, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus“, so der stellvertretende Vorsitzende Dr. Eckhard Starke.
Der Test könne nach telefonischer Terminabstimmung in jeder Vertragsarztpraxis, die sich an der Testung beteiligen. Die Adressen dieser Testpraxen sollen von 13. August an unter www.arztsuchehessen.de abgerufen werden können.
Im Falle eines positiven Tests verständigt das beauftragte Labor zunächst das zuständige Gesundheitsamt, das dann die Schule informiert oder im Fall der Kindertagesstätten die betroffene Person selbst. Bei negativem Befund informiert die Arztpraxis die Kita-Mitarbeiter.