Übergangsregelung geplant

Kostenlose Corona-Tests nur noch für bestimmte Personengruppen

Schon bald soll es keine kostenlosen Corona-Tests mehr geben. Der Entwurf für eine neue Testverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht allerdings Ausnahmen vor – etwa für 12- bis 17-Jährige.

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Die Zeit der Gratistests ist vorbei: Nur noch Personen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können, sollen weiter Anspruch auf die kostenlosen Tests haben.

Die Zeit der Gratistests ist vorbei: Nur noch Personen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können, sollen weiter Anspruch auf die kostenlosen Tests haben.

© Frank Hoermann / SVEN SIMON / picture alliance

Berlin. Kostenlose Corona-Schnelltests für alle – sogenannte Bürgertests – laufen zum 10. Oktober aus. Allerdings nicht für alle, wie aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine neue Testverordnung hervorgeht. Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Demnach sollen Personen, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können, weiter Anspruch auf die Gratistests haben. Zu diesen Personen zählen laut Entwurf Menschen mit Vorerkrankungen oder Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keine zugelassenen Impfstoffe gibt. Auch Schwangere sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können.

Zunächst bis Ende November

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren soll eine Übergangsregelung bis Ende November 2021 greifen. Zwar gebe es seit Mitte August für diese Altersgruppe eine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, heißt es im Entwurf des BMG.

Um den Jugendlichen ausreichend Zeit zu geben, sich über Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, sollten die Tests für sie bis 30. November kostenfrei bleiben.

Anspruch auf Gratis-Tests sollen laut Entwurf auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben – sofern in der Einrichtung in den vergangenen 14 Tagen eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.

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Der Bund übernimmt seit Anfang März 2021 die Kosten für die Bürgertests. Da mittlerweile allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werde, sei die „dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich“, heißt es im Entwurf des BMG.

Einsparungen von 13,5 Milliarden Euro

Pro eine Million Schnelltests würde der Bund mit der Neuregelung bis zu zehn Millionen Euro für deren Durchführung sowie weitere 3,5 Millionen Euro für entsprechende Sachkosten sparen. Die Regierungschefs von Bund und Länder hatten sich bereits im Juli darauf verständigt, die Bürgertests zum 10. Oktober auslaufen zu lassen.

Enthalten in der geplanten Testverordnung ist auch eine höhere Vergütung der Schnelltests. Ab 1. November sollen Apotheken und andere berechtigte Leistungserbringer, die PoC-Tests auf SARS-CoV-2 anbieten, demnach zehn Euro je durchgeführtem PoC-Test zuzüglich 3,50 Euro für anfallende Sachkosten erhalten. Bisher erhalten Anbieter je Test 11,50 Euro – acht Euro zuzüglich 3,50 Euro Sachkosten. (hom)

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