Pränatale Bluttests

Kritik am GBA-Beschluss: „NIPT-Test hat keinen medizinischen Nutzen“

Mit der Zustimmung zur Versicherteninformation hat der Bundesausschuss den Weg für die Kostenübernahme durch die GKV frei gemacht. Das stößt auf Widerstand.

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Eine Mitarbeiterin des Unternehmens Lifecodexx überprüft die Blutprobe einer schwangeren Frau. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den letzten Schritt für die Aufnahme von nicht-invasiven pränatalen Bluttests in den GKV-Leistungskatalog absolviert.

Eine Mitarbeiterin des Unternehmens Lifecodexx überprüft die Blutprobe einer schwangeren Frau. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den letzten Schritt für die Aufnahme von nicht-invasiven pränatalen Bluttests in den GKV-Leistungskatalog absolviert.

© Patrick Seeger / dpa

Berlin. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versicherteninformation für pränatale nicht-invasive Tests auf Trisomie (NIPT) ist teils auf harsche Kritik gestoßen.

Mit der Entscheidung des GBA von Donnerstag ist absehbar, dass die Tests voraussichtlich ab Frühjahr 2022 von den Kassen bezahlt werden. Zunächst hat das Bundesgesundheitsministerium zwei Monate Zeit zu einer weiteren Prüfung, bevor eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich ist.

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete den Beschluss des GBA als „inhaltlich falsch“: „Aufgabe der Krankenkassen ist es, Leistungen zu finanzieren, die einen medizinisch-therapeutischen Nutzen haben. Dieser Test hat das nicht.“ Mit dem Testergebnis sei keine Behandlungsoption verbunden, um die medizinische Versorgung von Mutter oder Kind zu verbessern.

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Erwartungshaltung wird zunehmen

Rüffer zeigte sich besorgt, mit der Kassenübernahme werde die Erwartungshaltung an Schwangere zunehmen, ein gesundes und nicht behindertes Kind auf die Welt zu bringen. Als fatal bezeichnete es die Grünen-Abgeordnete, dass Kassen nicht nur bei Risikoschwangerschaften, sondern im Prinzip grundsätzlich übernehmen würden.

„Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Test künftig als ‚Screening‘ eingesetzt wird“, so Rüffer – allen anderslautenden Beteuerungen zum Trotz. Rüffer beklagte, die Entscheidung sei gefallen, ohne dass eine „ernsthafte Auseinandersetzung mit der ethischen Dimension“ stattgefunden habe.

Auch Behindertenverbände und die katholische Kirche warnten vor einer Ausweitung der Tests. Die Katholische Bischofskonferenz äußerte die Befürchtung, die Kassenzulassung könne dazu beitragen, dass der Test schließlich regulär eingesetzt werde.

„Tendenz in Richtung Selektion“

„Als Kirche beobachten wir mit Sorge, dass die neuen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Testverfahren sehr oft keine therapeutischen Ziele verfolgen“, sagte ihr Sprecher Matthias Kopp auf Anfrage. Vielmehr beförderten diese Tests „eine besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion“, so der Sprecher.

Bereits jetzt führten rund 90 Prozent der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos. Nötig sei in jedem Falle eine frühzeitige und ausführliche ärztliche und psychosoziale Aufklärung, Beratung und Begleitung, in der gerade nicht die Frage nach dem Schwangerschaftsabbruch im Mittelpunkt stehe. Kopp forderte eine breite gesellschaftliche und politische Debatte sowie politische und gesetzliche Regelungen.

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„Es werden falsche Erwartungen geweckt“

Auch der Sprecher der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Peer Brocke, warnte davor, dass der Bluttest zur Regeluntersuchung werde. „Es wäre überaus wichtig, wenn hier der Bundestag ganz klare Grenzen setzen würde“, sagte Brocke auf Anfrage. Die Lebenshilfe warnte vor einer stärkeren Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Die Regelung widerspreche auch den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dem Eindruck, der Test sei medizinisch sinnvoll, würden falsche Hoffnungen geweckt und der Druck auf Schwangere, ein angeblich perfektes Kind zu bekommen, wachse, so Brocke. (KNA/fst)

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