Bundesrat
Länder fordern Runderneuerung der Fallpauschalen
Der Bundesrat stellt sich einmütig hinter eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Beim Thema Lohnverdopplung für Intensivpflegekräfte gibt es noch Beratungsbedarf.
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Fand keine Zustimmung für einen Antrag Bayerns: Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die Länderkammer verwies den Entschließungsantrag zunächst zur Beratung an die Ausschüsse.
© Sven Hoppe/dpa
Berlin. Die Länder drängen auf eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Am Freitag hat der Bundesrat in einer Entschließung mit Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, das Fallpauschalensystem rundzuerneuern.
In einem Antrag fordern die Länder eine Differenzierung der DRG nach Versorgungsstufen, ein Ende der von den DRG ausgelösten Leistungsausweitungen und eine Entschlackung des Fallpauschalenkatalogs mit seinen aktuell 1292 Positionen und dementsprechenden Bürokratiekosten. Zudem weisen die Länder in dem Antrag darauf hin, dass Leistungen der Grundversorgung wie Gynäkologie, Geburtshilfe und Pädiatrie im DRG-System unzureichend abgebildet seien und deshalb von den Krankenhäusern aus wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt würden.
Das Fallpauschalensystem ist seit 2003 scharfgeschaltet. Damit sollten Fehlanreize beseitigt und die Wirtschaftlichkeit der stationären Versorgung erhöht werden. „Dieser an sich positive Ansatz hat in den Folgejahren zu negativen Wirkungen geführt, die sowohl die Kliniken als auch die Patienten belasteten“, sagte Niedersachsens Ministerin für Regionale Entwicklung, Birgit Honé (SPD). Wesentliche Kritikpunkte seien, dass sich die Fallpauschalen negativ auf Patientenversorgung und den Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals auswirkten, betonte Honé.
DRG berücksichtigen Kostenstrukturen nicht
So berücksichtigten die DRG die unterschiedlichen Kostenstrukturen in den verschiedenen Versorgungsstufen nicht. Die Leistungen von Universitätskliniken und Maximalversorgern würden mithin nicht ausreichend vergütet. Als konkreten Nachteil für die Patienten nannte die Ministerin die zu beobachtende Tendenz zur Fragmentierung von Behandlungen, um mehrere kurze stationäre Aufenthalte anstatt eines langen – und somit mehrere Abrechnungsfälle zu generieren.
Die Entschließung trifft auf eine neue Regierung, die die Finanzierung und Krankenhausplanung angehen will. Vorgeschaltet werden soll eine Regierungskommission, die Empfehlungen für eine Reform der Krankenhausfinanzierung erarbeiten soll.
Ziel der Ampel-Koalition sind ausweislich des Koalitionsvertrags die Einführung von erlösunabhängigen Vorhaltepauschalen, um Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung „bedarfsgerecht und auskömmlich“ zu finanzieren plant.
Hartmannbund-Chef Reinhardt will mitreden
Einen Systemwechsel in der Krankenhausfinanzierung fordern auch die Krankenhausärzte selbst.
Der Hartmannbund reagierte umgehend auf den Beschluss. Der Vorsitzende des Hartmannbundes Dr. Klaus Reinhardt betonte den „Anspruch der maßgeblichen Akteure des Gesundheitssystems, in die anstehenden Veränderungsprozesse eingebunden“ zu werden, mithin in der Regierungskommission mitzuarbeiten.
An die Länder appellierte Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist, ihren gesetzlichen Verpflichtungen bei der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachzukommen.
Zudem müssten in die geplanten Vorhaltekosten auch die Kosten für das ärztliche Personal aufgenommen werden, forderte Reinhardt. Dies könne analog zu den Pflegepersonalbudgets erfolgen, die bereits aus den Fallpauschalen herausgenommen sind und separat finanziert werden.
Lohnverdopplung für Pflegekräfte verschoben
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag Bayerns, die Nettoeinkommen von durch Corona besonders beanspruchten Pflegekräften für mindestens ein Jahr zu verdoppeln. Dies könne durch eine zeitlich befristetet Befreiung von der Lohnsteuer und eine wesentliche Erweiterung der Pflegeprämie des Bundes erreicht werden, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in der Bundesratssitzung. Es müssten „deutliche Signale“ gesetzt werden, sagte Holetschek, um eine Abwanderung aus den Pflegeberufen wegen der hohen Arbeitsbelastung zu verhindern.
Es stünden nicht beliebig viele Intensivpflegekräfte zur Verfügung. Über eine befristete Erhöhung der Einkommen solle daher ein Einstieg in eine „generell höhere Wertschätzung“ der Pflegeberufe sei, heißt es in dem Entschließungsantrag. Der Bundesrat wollte die Entschließung am Freitag nicht annehmen und hat das Papier in den Gesundheitsausschuss verwiesen.