Saarland

Linke dringt bei HIV-Speicherung nicht durch

Die Speicherung von HIV und anderen Erkrankungen in Polizei-Datenbänken bleibt im Saarland umstritten.

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Saarbrücken. Der Hinweis auf eine ansteckende Infektion im polizeilichen Informationssystem stößt besonders bei der saarländischen Linken auf hartnäckigen Widerspruch. Seit Jahren greift die Fraktion das Thema auf verschiedene Weise immer wieder auf, doch auch ihr jüngster Vorstoß blieb erfolglos.

Auch in Hamburg, Bremen und in Berlin, wo sogar im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag eine ablehnende Haltung festgeschrieben wurde, konnten sich die Kritiker der angeblich diskriminierenden Praxis bisher nicht durchsetzen.

Die Polizei erfasst in ihrem System POLIS bei Ermittlungsverfahren und der Besorgnis der Begehung weiterer Taten zu den Betroffenen etwa ein Dutzend personenbezogener Hinweise wie beispielsweise „bewaffnet“, „gewalttätig“, „BTM-Konsument“ oder „Sexualtäter“.

Die Kategorie „Ansteckungsgefahr (ANST)“ wird vergeben, wenn Ärzte eine HIV-Erkrankung oder Hepatitis B oder C attestieren. Auch eine Selbstauskunft der Betroffenen reicht aus.

Die Speicherung soll sowohl dem Schutz einschreitender Polizeibeamter als auch der Hilfe erkrankter Personen im Notfall dienen. Im Saarland sind unter der Kategorie ANST inzwischen etwa 50 Personen gelistet.

AIDS-Hilfe hält Praxis für ungeeignet

Nach parlamentarischen Anfragen, einem Bericht im Datenschutzausschuss 2015, sowie mehreren Presseerklärungen hörte auf Initiative der Linken im Dezember der Innenausschuss des Saar-Landtages Experten an.

Ergebnis: Die Linke fühlt sich in ihren Vorbehalten bestätigt, da alle medizinischen Experten und die Fachleute der AIDS-Hilfe die Speicher-Praxis als völlig ungeeignet und sogar kontraproduktiv bezeichnet hätten.

In den Datenbanken tauchten nämlich nur Personen auf, die von ihrer Infektion wüssten und in Behandlung seien. Damit gebe es für Polizeibeamte lediglich eine Scheinsicherheit.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) halten dagegen. Ihre Argumente: eine Stigmatisierung liege nicht vor, da die Daten ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet würden.

Bei den Betroffenen handele es sich überwiegend um Personen aus dem Drogen-Milieu. Dort sei die Behandlungstreue kaum ausgeprägt. „Wir gehen schon genügend Restrisiko bei unserer täglichen Arbeit ein“, erklärt der DPolG-Landesvorsitzende Sascha Alles.

In diesem Punkt ist er sich mit der größeren der beiden Polizeigewerkschaften einig. „Die GDP wird nicht zulassen, dass aus datenschutzrechtlichem Irrsinn die Kolleginnen und Kollegen unnötig gefährdet werden“ – so deren Landeschef David Maaß. (kud)

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