Vorschlag der Patientenbeauftragten

Lotsen durch den Irrgarten des SGB V

Ein Lotse für Patienten in komplexen Versorgungssituationen – so kämen Schwerkranke schneller zu ihrem Recht, die Versorgung würde effektiver.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Patientenlotsen sollen Kranken in einem komplexen, segmentierten Versorgungssystem bei besonders schwierigen Krankheitsverläufen zu ihrem Leistungsanspruch verhelfen.

Patientenlotsen sollen Kranken in einem komplexen, segmentierten Versorgungssystem bei besonders schwierigen Krankheitsverläufen zu ihrem Leistungsanspruch verhelfen.

© markus dehlzeit/ stock.adobe.com

BERLIN. Der Einsatz von Patientenlotsen ist eine sinnvolle Option, Patienten in einem komplexen, segmentierten Versorgungssystem bei besonders schwierigen Krankheiten und Krankheitsverläufen zu ihrem Leistungsanspruch zu verhelfen und die Wirksamkeit von Medizin und Pflege zu erhöhen. Zu diesem Schluss kommt ein im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums von Sozialrechtlern der Uni Bochum und vom Berliner IGES-Institut erstelltes Gutachten. Es ist am Donnerstag anlässlich eines Symposiums der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke, erörtert worden.

Bedarf für eine Lotsenfunktion bestehe hinsichtlich Information, Beratung, Anleitung und insbesondere Koordination, auch wegen systembedingter Defizite. Zielgruppen mit einem erhöhten Bedarf seien schwer oder chronisch kranke Menschen, multimorbide Patienten sowie Patienten in komplexen Versorgungssituationen.

Der Bedarf sei nicht diagnose- und altersspezifisch und entstehe nicht nur in bestimmten Versorgungssituationen, wie bei der Entlassung aus der Klinik. Lotsenbedarf könne auch bei Akutereignissen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Unfall entstehen.

Leistungen von Patientenlotsen sollen im SGB V kodifiziert und vergütet werden. Den Bedarf soll ein Arzt feststellen und in Anlehnung an ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (Paragraf 43 SGB V) verordnet werden können. Dabei müssen Diagnosen, Interventionsbedarf und Faktoren, die aus ärztlicher Sicht den Erfolg der Interventionen gefährden, angegeben werden.

Auch Krankenkassen sollen den Einsatz von Patientenlotsen initiieren können.

Kein neuer Leistungssektor geplant

Patientenlotsen müssen ihre Leistungen dokumentieren und dem verordnenden Arzt quartalsweise über ihre Tätigkeit und die eingeleiteten Maßnahmen berichten. Zu den Hauptaufgaben des Lotsen zählen:

  • Bedarfserfassung,
  • Erarbeitung eines passenden Versorgungsplans und dessen Abstimmung mit dem Arzt und weiteren Leistungserbringern,
  • Organisation und Anpassung des Versorgungsmix einschließlich Unterstützung bei Antragstellungen und Auswahl der Leistungserbringer.

Als Patientenlotsen kommen Gesundheitsberufe wie MFA, Pflegefachkräfte und Soziotherapeuten infrage. Sie müssen vertiefte Kenntnisse des Sozialleistungsrechts haben und eine Weiterbildung zum Case-Manager absolviert haben, die von der Deutschen Gesellschaft für Care- und Case-Management (DGCC) zertifiziert ist.

Patientenlotsen sollten keine Angestellten der Krankenkassen sein, weil dies ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könne. Überwiegend wird für eine Ansiedlung bei Leistungserbringern wie Ärzten oder Krankenhäusern plädiert. Eine eigenständige Leistungsstruktur sei zwar ideal in Bezug auf Neutralität und Unabhängigkeit, schaffe aber einen neuen Leistungssektor, heißt es im IGES-Gutachten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Lotse an Bord!

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Kommentare
Joachim Maurice Mielert 08.03.201910:36 Uhr

Neue Begrifflichkeit für längst vorhandene Dienstleistung?

Längst engagieren sich in Verbänden und vorzugsweise in den Selbsthilfeorganisationen ehrenamtlich Menschen für Menschen. Alleine bei der Deutschen Parkinson Vereinigung treten 450 Regionalleiter für die Interessen von über 20.000 Mitgliedern ein und agieren seit Jahrzehnten im Sinne der von Frau Prof. Schmidtke angestoßenen „Lotsen“. Auch andere Selbsthilfeorganisationen stehen Patienten bei, ebenso die Sozialverbände und caritativen Organisationen.

Der Virschlag von Frau Prof. Schmidtke ist honorig und praxisnah, es wäre hilfreich, wenn die Patientenbeauftragte jedoch die bereits tätigen Akteure entsprechend in ihre Dispositionen integrieren könnte.

Gerne stehen wir für Informationen und Dialoge zur Verfügung.

J.M.Mielert

Dr. Thomas Georg Schätzler 07.03.201919:31 Uhr

Hausärztlich-allgemeinärztlich-internistisch bildungsferne Schichten?

"Der Einsatz von Patientenlotsen sei eine sinnvolle Option, Patienten in einem komplexen, segmentierten Versorgungssystem bei besonders schwierigen Krankheiten und Krankheitsverläufen zu ihrem Leistungsanspruch zu verhelfen und die Wirksamkeit von Medizin und Pflege zu erhöhen" ist eine pseudologische Schlussfolgerung hausärztlich-allgemeinärztlich-internistisch bildungsferner Schichten des Bundesgesundheitsministeriums, der Sozialrechtler der Ruhr Universität Bochum und des Berliner IGES-Instituts.

Doch anstatt das umständlich-unübersichtlich-verschachtelte 5. SOZIALGESETZBUCH (SGB V) gründlich zu entrümpeln, zu entbürokratisieren und Patienten-gerechter zu formulieren, soll ein vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium ins Spiel gebrachter Patientenlotse die bio-psycho-soziale, medizinische Steuerungsfunktion der Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Mitarbeiter/-innen in Deutschland ganz offensichtlich untergraben, für bisher unzureichend, unqualifiziert, ungenügend und nicht zertifiziert erklären.

Die vertragsärztliche Kernkompetenz der hausärztlich-allgemeinärztlich-internistischen Versorgung soll ersetzt oder überflüssig gemacht werden.

Der Gipfel dabei ist, dass diese, von uns und unseren Medizinischen Fachangestellten (MFA) nicht nur im Rahmen der Hausarzt-zentrierten Versorgung (HzV) bisher immer zusätzlich und o h n e Honorar bzw. ohne Anerkennung erbrachte sozialmedizinische Kärrnerarbeit, jetzt von extra qualifiziertem Fachpersonal erbracht und z u s ä t z l i c h bezahlt werden soll.

Da kehren immer mehr Kolleginnen und Kollegen der hausärztlich-vertragsärztlichen Tätigkeit den Rücken zu und wollen sich nicht mehr als Facharzt für Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten niederlassen.

Dies bedeutet eine systematische Demontage der hausärztlichen Kernkompetenz
und Lotsenfunktion, ohne dass ein antiquiert-dirigistisches SGB V sach-und fachgerecht neu formuliert und gestaltet wird. Ich hätte durchaus mehr Sensibilität und Achtsamkeit gegenüber den sozialen und medizinischen Lebensleistungen von Hausärztinnen und Hausärzten in Deutschland erwartet.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Mauterndorf/A)

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