Hauptversammlung

Marburger Bund: Beim Streikrecht alles lassen wie bisher

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Berlin. Der Marburger Bund hat sich gegen Änderungen beim Streikrecht ausgesprochen. In einem einstimmig und ohne Debatte beschlossenen Antrag forderten die 171 Delegierten der in Berlin tagenden Hauptversammlung die Fraktionen im Bundestag auf, „die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Regelungen zum Streikrecht so zu belassen, wie sie sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte bewährt haben.“

Neue Forderungen, verpflichtend Schlichtungen einzuführen und Warnstreiks zeitlich so zu begrenzen, dass sie nur noch symbolische Wirkung hätten und vor Arbeitskampfmaßnahmen Ankündigungsfristen einzuführen, schwächten ausschließlich und nachhaltig die Arbeitnehmer und deren Gewerkschaften. „Sie dienen in der Sache nicht der Konfliktlösung“, heißt es in dem Beschluss. Die Möglichkeit für die Gewerkschaften, Forderungen durchzusetzen, würde massiv verschlechtert. Die Dauer von Tarifauseinandersetzungen könnte sich zu Lasten der Beschäftigten deutlich verlängern.

Kritik an Konzernbildung bei konfessionellen Krankenhäuser

In einem weiteren Beschluss kritisierten die Delegierten die Konzernbildung bei konfessionellen Krankenhäusern. Durch Gesellschaften wie die Alexianer GmbH, die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe oder die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel verändere sich die politisch vielbeschworene Trägervielfalt.

„Soweit konfessionelle Krankenhäuser von den rechtlichen Möglichkeiten der handelsrechtlichen Konzernbildung Gebrauch machen, müssen sie sich aber auch den allgemeinen säkularen Rahmenbedingungen unterwerfen“, heißt es in dem Beschluss. Dazu zählten die Einführung einer Konzernmitbestimmung unter Anwendung der für weltliche Konzerne geltenden Bestimmungen, die unmittelbare und uneingeschränkte Anwendung der Vorschriften des Betriebsverfassungsrechtes, die Aufgabe des sogenannten „Dritten Weges“ bei der Findung kollektiven Arbeitsrechts und der Verzicht auf Anwendung der für den kirchlichen, „verkündungsnahen“ Bereich gültigen arbeitsrechtlichen Grundsätze im Individualarbeitsrecht. (lass)

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