Medikamentenmangel
ABDA zu Lieferengpässen: Entscheidungsspielraum und Engpass-Ausgleich nötig
Die ABDA kritisiert den Referentenentwurf zur Lieferengpassbekämpfung und fordert, dass auch der hohe Personalaufwand berücksichtigt werden soll.
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Arzneimittelmangel: Apotheken fordern mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten.
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Berlin. Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln bräuchten die Apotheken mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorierung für den entstehenden Aufwand. Zudem müssten Apotheken im Notfall auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen. Diese Vorschläge macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG).
Die Apothekerschaft kritisiert darin das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Papier, das aus ABDA-Sicht die Problematik der Lieferengpässe keineswegs an der Wurzel bekämpft und somit auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt, heißt es in einer Pressemitteilung der ABDA.
Personalaufwand werde nicht berücksichtigt
„Wir begrüßen, dass sich die Politik endlich den Lieferengpässen zuwendet. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, das Problem verlässlich und patientengerecht zu lösen“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
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Für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken beträgt demnach laut ABDA 5,62 Mio. Stunden. Daraus würden sich Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr ergeben, so die ABDA. Bei etwa 20 Mio. Fällen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen, ergebe sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA für jeden Austausch fordert. (eb)