Krankenhäuser
Mehr Mindestmengen für mehr Qualität
Mindestmengen gelten als Hebel für mehr Qualität im Krankenhaus. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestmengen gibt es aktuell für sieben komplexe und planbare Behandlungen. Dazu gehören etwa Kniegelenks-Implantationen (50 Fälle pro Jahr) sowie komplexe Operationen an der Speiseröhre und der Bauchspeicheldrüse (je 10).
Nun will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vorgaben ausbauen und schärfen. Laut dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) „kontinuierlich“ die Evidenz bestehender Mindestmengen prüfen und weitere auf den Weg bringen. Auch das Spahn-Ministerium will dabei ein Wörtchen mitreden. So soll es beantragen können, dass der GBA „die Festlegung einer Mindestmenge für bestimmte Leistungen prüft“.
„Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz“
Neues Spahn-Gesetz hält Ärzte auf Trab
Bei den Kassen stößt das Ansinnen auf Zustimmung. Mindestmengen seien ein „sehr wirkungsvolles Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität“, sagt die Chefin des Ersatzkassen-Verbands, Ulrike Elsner. Die Stärkung der Mindestmengen sei „wichtig“, da die Regelungen Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahrten und Leben retten könnten, findet der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch.
Die Kliniklobby steht den Regelungen skeptisch gegenüber. So verweist die Deutsche Krankenhausgesellschaft darauf, dass eine Mindestmenge nicht in jedem Fall zur Qualitätsverbesserung führe. Zu berücksichtigen seien dabei auch ein „erschwerter Zugang zur Versorgung und verlängerte Transportwege. Mindestmengen seien daher stets auf „unerwünschte negativen Effekte“ hin zu analysieren. (hom)