Pflegebedürftigkeit

Neues Pflegerecht führt zu deutlich mehr Leistungen

Die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit führt zu mehr Leistungsempfängern und zusätzlichen Pflegeleistungen – vor allem für gerontopsychiatrische Patienten.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Vor allem gerontopsychiatrischen Patienten kommt die Reform des Pflegerechts zugute.

Vor allem gerontopsychiatrischen Patienten kommt die Reform des Pflegerechts zugute.

© Andrea Warnecke / dpa

BERLIN. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) II, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wirkt: Mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, vor allem auch als Folge neuer Kriterien. Dies geht aus einer vom Medizinischen Dienst der GKV (MDS) am Freitag vorgelegten Bilanz der Pflegebegutachtung auf Basis neuer Richtlinien nach dem PSG II im ersten Quartal 2017 hervor.

Danach wurden 222.178 Begutachtungen durchgeführt, bei 185.891 Menschen empfahlen die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade. Dies ist eine Anerkennungsquote von fast 84 Prozent, rund neun Prozent mehr als nach altem Pflegerecht. Knapp 129.000 Pflegebedürftige wurden erstmals anerkannt, bei den 57.000 anderen Begutachtungsverfahren handelt es sich um positiv begutachtete Anträge auf Höherstufungen. Dies ist deshalb beachtlich, weil schon im Gesetz selbst ein Algorithmus vorgegeben ist, wie die alten drei Pflegestufen so in die neuen fünf Pflegegrade überführt werden, dass meist Anspruch auf Mehrleistungen entstehen. Das heißt: Auch bei bereits – nach alten Recht – anerkannter Pflegebedürftigkeit kann eine Neubegutachtung zu erhöhten Leistungsansprüchen führen.

So rechnet Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, damit, dass die Zahl der Leistungsempfänger in diesem Jahr um mehr als 200.000 oder zehn Prozent steigen wird.

Eine Auswertung der MDK-Gutachten zeigt, dass im Durchschnitt 37,5 von 100 möglichen Punkten erreicht werden. Dazu tragen die neuen vier der nun sechs zu beurteilenden Modulbereiche bei:

» kognitive und kommunikative Fähigkeiten: durchschnittlich 4,2 von 15 Punkten,

» Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 3,6 von 15 Punkten,

» Bewältigung von Krankheiten: 6,3 von 10 Punkten

» Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: 5,9 von 10 Punkten.

Nach Auffassung von Diplom-Pflegewirt Bernhard Fleer profitieren vor allem Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen von der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit. Für diese Gruppe seien besonders deutliche Unterschiede im Vergleich zum alten Begutachtungsverfahren sichtbar.

Anders als bei Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre sind die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gut vorbereitet. Die Zahl der Gutachter wurde um rund 300 (plus 18 Prozent) aufgestockt, die Bearbeitungszeit von der Antragsstellung bis zum fertigen Gutachten liegt laut MDS zwischen vier und acht Wochen. Mehr als 90 Prozent der Anträge werden innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet. Die Leistungspflicht gilt rückwirkend ab Antragstellung.

128.996 neue Einstufungen seit Jahresbeginn

- Pflegegrad 1: 43.434

- Pflegegrad 2: 54.195

- Pflegegrad 3: 22.353

- Pflegegrad 4: 6914

- Pflegegrad 5: 2100

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