Bundestag

Neues Spahn-Gesetz beschlossen: Mehr Geld für Kassen – und Kinderkliniken

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege macht der Bund zusätzliche Milliarden für die gesetzliche Krankenversicherung locker. Das Ziel: die Lohnnebenkosten unter der 40-Prozent-Marke halten.

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Wir verteilen die Lasten auf verschiedenen Schultern: Bundesgesundheitsminister Spahn am Donnerstag im Bundestag, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Wir verteilen die Lasten auf verschiedenen Schultern: Bundesgesundheitsminister Spahn am Donnerstag im Bundestag, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.

© Jens Krick/picture alliance/Flashpic

Berlin. Stabile Kassenfinanzen, neues Hilfspersonal in der Altenpflege und mehr Möglichkeiten für Selektivverträge: in zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) verabschiedet.

Das Gesetz sieht für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro vor. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Kassen einmalig acht Milliarden Euro entnommen und in den Gesundheitsfonds überführt.

Auf diese Weise sollen die im Zuge der Corona-Krise entstandenen Mehrbelastungen aufgefangen und die Versichertenbeiträge möglichst stabil gehalten werden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und tritt voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft.

Steuermittel für die GKV

„Die Pandemie belastet auch die gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament. Die Last solle nicht allein Beitragszahlern aufgebürdet werden. „Deshalb verteilen wir die Lasten auf verschiedene Schultern.“

Die Lohnnebenkosten blieben im „Krisenjahr 2021“ unter 40 Prozent, versicherte Spahn. Diese Botschaft sei wichtig für Beitragszahler und Arbeitgeber.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, sagte, für die Kassen sei es in Krisenzeiten sicherlich problematisch, wenn ihre Reserven zum Teil in den Gesundheitsfonds fließen würden. Aber eine Krise wie Corona erfordere Solidarität. (hom)

Weitere wichtige Regelungen des Gesetzes sind:

In der Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen und finanziert werden. Wichtig: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig über die Pflegeversicherung finanziert.

Die zusätzlichen Stellen sollen auch ein Baustein bei der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen sein. Dadurch soll eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften greifen.

Krankenhäuser sollen mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt werden. Laufzeit: 2021 bis 2023.

Dadurch sollen etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, die die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Auf diese Weise soll regionalen Versorgungsbedarfen stärker Rechnung getragen werden.

In der Pflege werden wegen der Corona-Pandemie wesentliche Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis Ende März 2021 verlängert.

Eine bisher befristete Regelung, wonach im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab 2021 auf Dauer gelten.

Um dem Infektionsrisiko durch Corona Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden

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