Bundestag

Neues Spahn-Gesetz beschlossen: Mehr Geld für Kassen – und Kinderkliniken

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege macht der Bund zusätzliche Milliarden für die gesetzliche Krankenversicherung locker. Das Ziel: die Lohnnebenkosten unter der 40-Prozent-Marke halten.

Veröffentlicht:
Wir verteilen die Lasten auf verschiedenen Schultern: Bundesgesundheitsminister Spahn am Donnerstag im Bundestag, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Wir verteilen die Lasten auf verschiedenen Schultern: Bundesgesundheitsminister Spahn am Donnerstag im Bundestag, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege.

© Jens Krick/picture alliance/Flashpic

Berlin. Stabile Kassenfinanzen, neues Hilfspersonal in der Altenpflege und mehr Möglichkeiten für Selektivverträge: in zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) verabschiedet.

Das Gesetz sieht für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro vor. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Kassen einmalig acht Milliarden Euro entnommen und in den Gesundheitsfonds überführt.

Auf diese Weise sollen die im Zuge der Corona-Krise entstandenen Mehrbelastungen aufgefangen und die Versichertenbeiträge möglichst stabil gehalten werden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und tritt voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft.

Steuermittel für die GKV

„Die Pandemie belastet auch die gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament. Die Last solle nicht allein Beitragszahlern aufgebürdet werden. „Deshalb verteilen wir die Lasten auf verschiedene Schultern.“

Die Lohnnebenkosten blieben im „Krisenjahr 2021“ unter 40 Prozent, versicherte Spahn. Diese Botschaft sei wichtig für Beitragszahler und Arbeitgeber.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, sagte, für die Kassen sei es in Krisenzeiten sicherlich problematisch, wenn ihre Reserven zum Teil in den Gesundheitsfonds fließen würden. Aber eine Krise wie Corona erfordere Solidarität. (hom)

Weitere wichtige Regelungen des Gesetzes sind:

In der Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen und finanziert werden. Wichtig: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig über die Pflegeversicherung finanziert.

Die zusätzlichen Stellen sollen auch ein Baustein bei der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen sein. Dadurch soll eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften greifen.

Krankenhäuser sollen mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt werden. Laufzeit: 2021 bis 2023.

Dadurch sollen etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, die die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Auf diese Weise soll regionalen Versorgungsbedarfen stärker Rechnung getragen werden.

In der Pflege werden wegen der Corona-Pandemie wesentliche Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis Ende März 2021 verlängert.

Eine bisher befristete Regelung, wonach im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab 2021 auf Dauer gelten.

Um dem Infektionsrisiko durch Corona Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Stark gestiegene Leistungsausgaben

Krankenkassen fallen im ersten Halbjahr in riesiges Finanzloch

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Insgesamt lässt sich auf jeden Fall sagen, dass die Kosten an vielen Stellen schneller gestiegen sind als der Orientierungswert.

© Leafart - stock.adobe.com

Praxismanagement

So bekommen Sie steigende Praxiskosten in den Griff

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: apoBank
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Forscher geben Entwarnung: Handys führen nicht zu einem erhöhten Risiko für verschiedene Krebsarten.

© DragonImages / stock.adobe.com

Zeitreihenanalyse

Studie: Handynutzung erhöht das Krebsrisiko nicht

Akute Atemwegssymptome – wieviel trägt die Luftverschmutzung bei? (Symbolbild mit Fotomodell)

© Sofiia / stock.adobe.com

Respiratorische Symptome

Mehr Luftverschmutzung, mehr Antibiotika