Kommentar zur Bedarfsplanung
Paragrafenreiten hilft nicht
Hausarzt, Apotheke, Lebensmittelladen: Diese Trias gehört immer noch zur traditionellen Grundausstattung einer jeden Gemeinde.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg will das für die Zukunft festschreiben, fordert einen Rechtsanspruch auf einen niedergelassenen Hausarztsitz in jeder eigenständigen Gemeinde. Bereits in 172 Städten und Gemeinden im Südwesten gebe es keinen Hausarzt mehr.
So verständlich die Forderung aus Sicht besorgter Bürgermeister sein mag - es ist blanke Symbolpolitik. Die Abwanderung von immer mehr vor allem hoch qualifizierten Menschen aus Dörfern in Oberzentren oder Ballungsräume ist ein Trend, der sich nicht mit Rechtsansprüchen aufhalten lässt.
Rechenspiele des Gemeindetags, die den Hausarztmangel auf ein Verteilungsproblem reduzieren wollen, sind ein Akt der Selbsttäuschung.
Der gezielte Ausbau der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, massive Honoraranreize für Landärzte, wie sie der Sachverständigenrat vorgeschlagen hat, flexiblere Formen der Berufsausübung auch im Angestelltenverhältnis oder die rollende Hausarztpraxis - es wird eine Kärrnerarbeit sein, um die hausärztliche Versorgung in der Fläche zu sichern.
Dass der Gemeindetag hier seine Kooperation anbietet, ist wichtig und richtig.
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