Neue Arbeitsgruppe
Patientensicherheit wird zum nationalen Gesundheitsziel
Die Arbeitsgruppe des Kooperationsverbundes "gesundheitsziele.de" beginnt im Herbst damit, Maßnahmen für eine bessere Patientensicherheit zu erarbeiten. Auch der Einsatz von Medizinprodukten soll sicherer werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de", in dem sich mehr als 120 Organisationen aus dem deutschen Gesundheitswesen engagieren, hat Patientensicherheit zum achten nationalen Gesundheitsziel erklärt.
Im Herbst wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Günther Jonitz beginnen, das neue Ziel inhaltlich mit Leben zu füllen.
"Ziel ist es, möglichst alle Gruppen der Akteure im Gesundheitswesen ins Boot zu holen. Je breiter aufgestellt die Gruppe ist, desto besser", sagte der Präsident der Berliner Ärztekammer und Mitbegründer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) der "Ärzte Zeitung". Eine Patientensicherheitskultur könne nun entwickelt werden.
Patientenbeauftragter zuversichtlich
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), lobte, dass die Aufwertung der Patientensicherheit zum nationalen Gesundheitsziel in der Öffentlichkeit ein zusätzliches Bewusstsein für das Thema im Ganzen, aber auch für die Rechte und Pflichten von Patienten schaffe.
Auch die Vielzahl der Akteure, die unter dem Dach von "gesundheitsziele.de" vereint sind, hält Laumann für erfolgsversprechend. "Wer so viel Rückhalt hat, kann eine Menge zum Guten bewegen", so Laumann.
Zu den bisherigen sieben Gesundheitszielen zählen gesund aufwachsen, gesund älter werden, gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Tabakkonsum reduzieren, depressive Erkrankungen und Diabetes Typ 2 behandeln sowie Lebensqualität von Patienten mit Brustkrebs verbessern.
Ob ein Ziel sich eignet, entscheiden die Kooperationspartner mithilfe eines Kriterienkatalogs. Wichtig sind zum Beispiel Parameter wie Mortalität, bevölkerungsbezogene Krankheitslast, die Verbreitung einer Krankheit oder die volkswirtschaftliche Relevanz.
Hilfe durch Implantatepässe
Verbessert werden soll die Patientensicherheit auch bei Medizinprodukten. Patienten, denen zum Beispiel Herzklappen oder Hüft- oder Kniegelenke implantiert werden, erhalten künftig einen Implantatepass, der Aufschluss über die Bezeichnung, Art und Typ sowie die Seriennummer des Implantats gibt.
Darüber hinaus steht ihnen eine Patienteninformation zu, die Hinweise enthält, wie der Patient sich verhalten muss, damit die Sicherheit des Medizinprodukts auch gegeben ist. Diese Vorgaben sind in der Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften festgelegt, die Ende Juli in Kraft getreten ist.
Das Thema Patientensicherheit hat in den vergangenen zehn Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. 2005 entstand dann das Aktionsbündnis Patientensicherheit - ein Zusammenschluss von Mitgliedern aus ärztlicher Selbstverwaltung, Krankenkassen, Krankenhäusern und einigen Patientenorganisationen.
Das Aktionsbündnis ist Mitglied im Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de". Seit 2005 hat das APS versucht, durch Broschüren zum Umgang mit Fehlern in der Medizin, Handlungsempfehlungen für Kliniken oder die Werbung für die Arbeit der Gutachterkommissionen sowie Schlichtungsstellen die Gesundheitsversorgung sicherer zu machen.
Darüber hinaus betreibt das Institut für Patientensicherheit an der Universität Bonn Versorgungsforschung. An vielen Kliniken gibt es zudem inzwischen Fehlermeldesysteme.
Nicht zuletzt veröffentlichen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern sowie der MDK jährlich Daten zu (Beinahe-) Fehlern. (mam)