Schwangerschaft
Pertussis-Impfung wird Regelleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Krankenkassen künftig die Kosten für die Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft übernehmen müssen.
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Werdenden Müttern wird die Pertussis-Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Die Impfung wird als Regelleistung in den GKV-Katalog aufgenommen.
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Berlin. Die Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft wird Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen. Damit hat er eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt.
Ziel ist es, durch die Impfung der Schwangeren – möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels – eine Erkrankung des Neugeborenen zu verhindern. Dieser kann selbst in den ersten Lebenswochen noch nicht geimpft werden.
Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten etwa 200 Erkrankungen jährlich auf¨– häufig mit einem schweren Verlauf. Die bisherige Empfehlung zur Pertussis-Impfung richtete sich laut GBA an Frauen in gebärfähigem Alter.
Auch enge Freunde haben Anspruch auf Impfung
Der GBA hat in einer Ergänzung zur Schutzimpfungs-Richtlinie zusätzlich klargestellt, dass Personen, die zum engen Freundeskreis gehören und somit Kontakte zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen, ebenfalls einen Leistungsanspruch auf die Pertussis-Impfung haben.
Nach Angaben des RKI werden in Deutschland jährlich etwa 12 .000 Pertussis-Erkrankungen gemeldet. Unzureichende Auffrisch-Impfungen trügen dazu bei, dass die Erkrankung vor allem von Erwachsenen übertragen werde, heißt es in einer Mitteilung des GBA.
Säuglinge seien bei einer Ansteckung besonders gefährdet, da eine Infektion bei ihnen zu Apnoen, Pneumonien, Enzephalopathien oder Lungenhochdruck führen könne. Geimpft werden können die Säuglinge erst, wenn sie zwei Monate alt sind.
Weiterer Beschluss: Mehr Ärzte dürfen Soziotherapie verordnen
Neue Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration hätten die STIKO dazu bewogen, den Zeitpunkt für die Impfempfehlung zu ändern, so der GBA. So sei festgestellt worden, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrationen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden seien.
Der Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten sei durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussis-Antikörpern vor der Geburt daher sehr unwahrscheinlich. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei werdenden Müttern und den Neugeborenen.
Darüber hinaus hat der GBA beschlossen, dass auch Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie künftig Soziotherapie verordnen dürfen. (chb)