Schwarze Liste des GBA?
Jetzt nicht weich werden!
Im Abwehrkampf gegen Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft geübt. Erst hat sie es geschafft, die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gerichtlich zu zerschießen.
Ersatzweise hat der Bundesausschuss für die personelle Besetzung von Perinatalstationen Strukturvorgaben gemacht, die ab dem nächsten Jahr wirksam werden sollen.
Und nun zeigt eine Umfrage des Deutschen Krankenhaus-Instituts, dass etliche Kliniken die Vorgaben mangels Personals wohl nicht erfüllen können. Diese Verhinderungs- und Verzögerungstaktik muss Konsequenzen haben.
Eine Option wäre es, jene Stationen zu schließen, die die Personalvorgaben nicht erfüllen können. Das würde einen wünschenswerten Bereinigungsprozess auslösen und somit indirekt dazu führen, dass die Fallzahlen in den verbleibenden Perinatalstationen steigen könnten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass die zuständigen Länderministerien diesen Schritt gehen.
So bleibt nur eines: Wer die Vorgaben des GBA nicht erfüllt, wird namhaft gemacht. Im Klartext: Der Bundesausschuss sollte allen Gynäkologen als potenziellen Zuweisern eine Art "Rote-Hand-Brief" mit einer Liste jener Kliniken zusenden, die die Vorgaben nicht erfüllen.
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