Gebilligt

Pflegereform passiert Bundesrat

Ab 2015 erhalten die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen mehr Geld. Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen.

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BERLIN. Der Bundesrat hat die Pflegereform der großen Koalition aus Union und SPD am Freitag gebilligt. Die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen erhalten damit im kommenden Jahr um vier Prozent höhere Leistungen.

Die Betreuung wird sowohl im Heim als auch ambulant ausgebaut, Zuschüsse für den Umbau einer Wohnung im Pflegefall steigen.

2015 startet ein Pflegevorsorgefonds, in den etwa 20 Jahre lang rund 1,2 Milliarden Euro jährlich fließen sollen. Damit sollen - bei steigender Zahl der Pflegebedürftigen - die Beiträge stabil gehalten werden.

Der Beitragssatz von 2,05 Prozent wird um 0,3 Punkte angehoben. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz Mitte Oktober beschlossen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nannte das Ja der Länder eine "gute Nachricht für die Pflege in Deutschland" und sagte: "Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert."

Dagegen kritisierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK, den Pflegevorsorgefonds aus Beitragsgeldern der Versicherten: "Das Geld benötigen wir für die Umsetzung des ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, und zwar sofort.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, die Gefahr groß ist, dass ein Finanzminister zugreift." Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), erwartet für die Pflegedienste "gravierende Probleme".

"Einen schweren Fehler stellt die Neuregelung dar, dass bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungen, die bisher qualitätsgeprüft von Pflegediensten ausgeführt werden, künftig von Einzelpersonen oder von neuen Agenturen übernommen werden können." Dies sei der Einstieg in das Prinzip "Hauptsache billig".

Länder beraten auch Familienpflegezeit

Auch das Gesetz zur Familienpflegezeit hat der Bundesrat heute beraten. Vorgesehen ist unter anderem einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit einzuführen.

Zudem soll es für eine zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigten, Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld.

Die sechsmonatige Pflegezeit möchte der Bundesrat flexibilisieren, da Dauer und Umfang von Pflege kaum planbar sind. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit zur Splittung der Pflegezeit in mehrere Zeitabschnitte.

Hier sehen die Länder vor allem die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf die Haushalte der Länder und Kommunen kritisch. Sie bitten daher zu prüfen, in wieweit der Bund finanzielle Entlastung ermöglichen kann.

Zudem fordern die Länder, dass auch Beamte berechtigt sein sollen, das Unterstützungsgeld zu beziehen. (dpa/eb)

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