SPD-Plan
Prävention verstärkt in Kitas, Betrieben und Co.
Noch bevor das Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsgesetz beginnt, werden unterschiedliche Prioritäten in Union und SPD offenbar. Ein Knackpunkt dürfte sein, welche Bedeutung der Prävention in Lebenswelten haben soll.
Veröffentlicht:BERLIN. Prävention in der Kommune und in Betrieb, Kita oder Schule: Für die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion liegt im sogenannten Setting-Ansatz ein besonderer Schwerpunkt von Prävention und Gesundheitsförderung.
Das geht aus dem Eckpunkte-Papier der Arbeitsgruppe für das geplante Präventionsgesetz hervor, das federführend von der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel erarbeitet worden ist.
Dabei wollen die AG-Mitglieder kräftig am Richtwert drehen, den die Krankenkassen pro Versicherten aufbringen sollen. 2012 waren dies 3,41 Euro. Im Präventionsgesetz, das voraussichtlich 2015 in Kraft treten soll, plant die SPD einen Richtwert von sieben Euro.
Dieser soll jährlich um einen Euro bis zu zehn Euro pro Versicherten und Jahr steigen, heißt es im Papier der Arbeitsgruppe.
80 Prozent dieser Mittel sollten Prävention in Lebenswelten aufgewendet werden, fordern die Abgeordneten. Ein Drittel dieser Summe solle davon für die betriebliche Gesundheitsförderung reserviert werden.
"Verminderung ungleicher Chancen"
Die AG Gesundheit verbindet mit dem Schwerpunkt auf Prävention in Lebenswelten die Hoffnung, Gruppen zu erreichen, die durch die traditionellen Angebote zur Primärprävention nicht erreicht werden.
Erinnert wird dabei an das in Paragraf 20 SGB V formulierte Ziel, Primärprävention solle "insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen".
Ganz anders hatte sich kürzlich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), geäußert. Sie hatte angekündigt, die Kassen sollten lediglich zwei Euro für Prävention in Settingansätzen zahlen.
Dagegen ist offensichtlich vom Bundesgesundheitsministerium geplant, die Bedeutung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufzuwerten: Die Behörde soll offenbar die nationale Präventionsstrategie steuern. Teil der nationalen Präventionsstrategie ist auch eine jährliche nationale Präventionskonferenz.
Beschluss kurz vor Weihnachten
Das Präventionsgesetz soll in der letzten Sitzung des Bundeskabinetts vor Weihnachten eingebracht werden. Die Gesetzesvorlage soll in diesen Tagen in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung gehen.
Unterdessen hat der BKK Dachverband in einem Positionspapier seine Forderungen für die anstehende Gesetzgebung konkretisiert.
Dabei pocht der Dachverband auf "Finanz- und Entscheidungsautonomie": Kassen müssten auch über den vorgeschriebenen Richtwert für Leistungen zur Prävention hinaus sich engagieren dürfen.
Teilbudgetvorgaben - etwa für Setting-Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung - lehnt der Dachverband ebenfalls ab.
Der Verband fordert, die Kassen müssten im Setting Betrieb "als ‚Versorgungsmanager‘ und damit als Ansprechpartner rund um den Patienten agieren können".
Die Beratungsrechte der Kassen sollten erweitert werden, auch, um Versicherten "geeignete Leistungserbringer" zu empfehlen, heißt es. (Mitarbeit: bee)