IQWiG
Das Institut wird bei der frühen Nutzenbewertung vom Bundesausschuss auf Trab gehalten. Dabei folgt der GBA den Empfehlungen nicht immer.
Veröffentlicht:KÖLN/BERLIN. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit Arbeit zugedeckt: "Übervolle Auftragsbücher" konstatiert daher IQWiG-Chef Professor Jürgen Windeler für das vergangene Jahr.
Zu 41 abgeschlossenen frühen Nutzenbewertungen kamen noch einmal 14 Orphan Drug-Dossiers. In dieser Schlagzahl geht es weiter: Bis Ende Juni dieses Jahres seien nochmals Aufträge für 26 Dossierbewertungen und 15 Addenda zu Bewertungen hinzugekommen, berichtet Windeler im kürzlich publizierten Jahresbericht für 2015 des Instituts.
Ausnahmestatus für Orphan Drugs habe sich nicht bewährt
Addenda erarbeitet das IQWiG, wenn ein Hersteller im Stellungnahmeverfahren ergänzende Unterlagen zur frühen Nutzenbewertung beibringt. In 20 der 41 Verfahren war das im vergangenen Jahr der Fall. In einem Viertel dieser Verfahren erhöhte sich das Ausmaß des Zusatznutzens, in einem Fall stufte das Institut ihr früheres Ergebnis zurück.
Der Ausnahmestatus für Orphan Drugs – hier gilt der Zusatznutzen mit der Zulassung als belegt – hat sich nach Ansicht Windelers "nicht bewährt". Mehrere dieser Substanzen seien 2015 "auf relativ dünner Datenbasis zugelassen worden", moniert das IQWiG
Stattdessen fordert es, Orphan Drugs vollständig in die reguläre Nutzenbewertung einzubeziehen. Forschungsanreize sollten besser bei den nachgelagerten Preisverhandlungen ansetzen, schreibt Windeler.
IQWiG-Chef: Abweichungen des GBA "keineswegs weit"
Das Institut hat seine 41 Bewertungen (ohne Orphan Drugs) mit der Spruchpraxis des Bundesausschusses verglichen: In 28 Fällen schloss sich der GBA den Einschätzungen des IQWiG an, 13 Mal wich er davon ab: In sechs Fällen stufte er das Ausmaß des Zusatznutzens herab, zweimal herauf. Fünfmal erkannte der GBA statt eines "nicht quantifizierbaren" einen "beträchtlichen" Zusatznutzen.
Anders als "kolportiert" wichen die Ergebnisse von IQWiG und GBA somit "keineswegs weit voneinander ab", schreibt Windeler.
Der Jahresbericht wirft auch Schlaglichter auf andere Tätigkeitsfelder des Instituts. Ein Beispiel sind Informationsmaterialien zum Mammografie-Screening. Der Bundestag hat 2013 im Krebsregistergesetz als Ziel die informierte Teilnahme an dieser Früherkennung ausgegeben.
Der GBA habe nur geringfügige Änderungen an dem vom Institut erarbeiteten Merkblatt gehabt, heißt es. Bis zum Herbst wird das IQWiG diese Infomaterialien zu einer Entscheidungshilfe für Frauen erweitern. (fst)