Honorar

Psychotherapeuten fühlen sich benachteiligt

Ärzte erhalten für ihre Leistungen viel mehr Honorar, klagen die Psychotherapeuten - und fordern mehr Geld. Um die Wartezeiten der Patienten auf eine Psychotherapie zu senken, schlagen sie ein mehrstufiges Modell vor.

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Im Vergleich zu den Einkommen der Ärzte fällt ihr Geldstapel deutlich kleiner aus, monieren die Psychotherapeuten.

Im Vergleich zu den Einkommen der Ärzte fällt ihr Geldstapel deutlich kleiner aus, monieren die Psychotherapeuten.

© Andreas Fitz / panthermedia.net

BERLIN. Psychotherapeuten sind und bleiben Schlusslicht bei der Honorierung der erbrachten Leistungen. Das hat Dieter Best, stellvertretender Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), scharf kritisiert.

Psychotherapeuten erhielten im Schnitt ein so geringes Honorar, dass sie sich kein Personal leisten könnten. Dadurch entstünden die sogenannten "Anrufbeantworterpraxen" - statt eines Mitarbeiters erreichten die Patienten nur die Anrufbeantworter der Psychotherapeuten. Das sei keine gute Situation, so Best.

"Ungleichbehandlung nicht mehr hinnehmbar"

Aktuelle Zahlen der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland (ZI) belegen: Mit 68.500 Euro betrug der Jahresüberschuss eines Psychotherapeuten im Jahr 2010, weniger als die Hälfte des Überschusses eines Arztes (138.000 Euro).

Bei gleicher Arbeitszeit bedeute dies, dass ein Arzt einen Überschuss von knapp 60 Euro je Stunde erziele, ein Psychotherapeut lediglich knapp 36 Euro - vor Abzug von Sozialabgaben und Steuern, betonte Best anlässlich des BMC-Kongresses "Neue Versorgungs- und Anreizstrukturen für die ambulante Psychotherapie" am Mittwoch in Berlin.

"Diese Ungleichbehandlung ist nicht länger hinnehmbar", so Best. Wenn die Selbstverwaltung nicht in der Lage sei, für Honorargerechtigkeit zu sorgen, müsse der Gesetzgeber einschreiten.

Auch müssten die Wartezeiten auf einen Therapieplatz deutlich verkürzt werden, forderte Best. Laut Psychotherapeutenkammer warten Patienten bis zu drei Monate auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten.

Vor der eigentlichen Therapie sollte daher in einer offenen Sprechstunde geprüft werden, ob eine Psychotherapie überhaupt indiziert sei, so der DPtV-Vize. Danach sollten bis zu 15 Sitzungen einer Akutversorgung folgen, entweder in Einzel- oder Gruppentherapie.

Erst dann bekäme der Patient - wenn es notwendig wäre - in diesem gestuften Model der psychotherapeutischen Versorgung eine richtige Psychotherapie. "Dieses Modell führt nicht zu einer Ausweitung der Leistungen, sie werden nur besser strukturiert", sagte Best.

Psychotherapeut als Lotse angedacht

Überhaupt müsse die Rolle des Psychotherapeuten neu definiert werden, forderte Dr. Christina Tophoven von der Bundespsychotherpeutenkammer (BPtK): "Der Psychotherapeut sollte Lotse in der Versorgung werden." Damit könne er den Zugang zur Psychotherapie steuern.

Qualifiziertes Personal könnte den Psychotherapeuten unterstützen - auf diese Weise könne mehr als ein Patient pro Stunde versorgt werden. Das wäre allerdings in der klassischen Einzelpraxis so nicht möglich. Sinnvoll sei es daher, psychotherapeutische Versorgungszentren einzurichten.

Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot heißt es: "Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen." (sun)

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Kommentare
Dipl.-Psych. Wolfgang Ebers 13.03.201415:06 Uhr

Äpfel und Birnen sind Obst ...

Eigentlich bin ich es seit nun 25 Jahren meiner Tätigkeit leid, selbstverliebte, ignorante Sichtweisen mancher, sich zudem meist immer noch unterbezahlt fühlender Äezte zu kommentieren. Psychologische Psychotherapeuten "fühlen" sich nicht nur benachteiligt, sondern sie sind es auch: vor allem was die Honorierung Ihrer Tätigkeit angeht, aber auch die immer auch noch vorhandene, fast diskriminierend anmutende, Nicht-Akzeptanz psychotherapeutischer Arbeit bei manchen ärztlichen Kollegen. Dabei sind wir (die PP+KJP)als Mitkämpfer bei Hausärzten (und neben diesen die größte Anzahl in der KV), Psychiatern wie Kinder- und Jugendpsychiatern gern gesehen und eingefordert, wenn es aber darum geht, wenigstens bereits höchstrichterliche Urteile in Ihrer Umsetzung (BSG-Urteil)für die PP zu unterstützen, zeigen manche ärztliche "Kollegen" eine Mischung aus Machtgehabe und Ignoranz, Diskriminerungstendenzen und Unwissenheit - richtig verlässlich also.
Die Honorarfakten (übrigens im wesentlichen längst außerbudgetär - also nicht aus dem Facharzttopf) sind ganz öffentlich bei der Bundes KV einzusehen. Selbst die Kassen wissen längst, daß eine halbwegs ordentliche Honorierung für die genehmigte Psychotherapiestunde mindestens um € 110-120 liegen müßte (von daher auch verständlich, daß manche Ärzte PPn dann gerne anstellen würden). Das Märchen vom Arzt der für € 30 Pauschale /Quartal den (!) Patienten behandelt (die zusätzlichen Leistungen fallen eh nicht in`s Gewicht ;) ) nimmt inzwischen in der Öffentlichkeit eh keiner mehr ab - hält sich doch das Verarmungspotential der Ärzte bei 2000 - 3000 Scheinen/Quartal in Grenzen. Das fehlende Verständnis für psychotherapeutische Arbeit fehlt diesen Anachronisten: gipfeln doch Honorar-Widerspruchsbegründungen mancher Psychiater darin, sie würden für Ihren Patientenkurzkontakt nicht die entsprechende Honorierung wie bei Psychotherapeuten (bei denen 50min. noch mind. 50 min. sind !!!) pro Stunde finden.
Gott sei Dank gibt es bei viel Schatten aber auch leicht zunehmend viel Licht ...
Vielleicht gibt es ja irgendwann eine Zeit, daß wie ALLE erkennen, daß wir ALLE an einer ordentlichen Versorgung unserer Patienten interessiert sind und uns in unserer Vorstellung über ein funktionierendes Gesundheitssystem gegenseitig unterstützen bei einer für alle daran teilnehmenden Berufsgruppen angemessenem Honorar.

Dr. Clemens Krause 13.03.201412:20 Uhr

Unwissenheit

Die Kommentare von Dr. Hollaender und Dr Wasserberg zeigen wie wenig sie über Psychotherapeuten Bescheid wissen. Psychotherapie zählt keineswegs zu den Kernkompetenzen der Psychiater, die sich für diese Tätigkeit ebenfalls qualifizieren müssen. Der Vorschlag Versorgungszulage um Psychologen anstellen zu können zeugt von einer gewissen Arroganz, die unter Ärzten teilweise leider immer noch anzutreffen ist. Herr Holländer wir Psychologischgen Psychotherapeuten wollen nicht Medizin studieren und als Ärzte arbeiten, wir wollen Psychologen sein und unsere Kompentenzen gleichberechtigt in die Versorgung von psychisch kranken Menschen einbringen und dafür angemessen bezahlt werden. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten beträgt 5 Jahre nach einem Studium der Psychologie also in der Regel vergehen ebenfalls mindestens 10 Jahre bis zur Niederlassung. Die Qualifikation ist somit vergleichbar mit der eines Facharztes, allerdings sind die Ausbildungskosten eines Psychologischen Psychotherapeuten deutlich höher. Insofern ist eine vergleichbare Vergütung durchaus gerechtfertigt.

Dr. Dejan Boskovic 13.03.201410:00 Uhr

Müssen wir uns gegenseitig Zerfleischen?

Ich finde es niveaulos in eine solche Diskussion einzusteigen.
Was machten eigentlich die Psychotherapeuten im gleichen Honorartopf mit Fachärzten?????????
Ich respektiere diesen Beruf in höchstem Maße und gönne den Psychothereuten viel, viel, viel mehr Honorar!
Aber bitte nie mehr aus dem Facharzttopf!

Dr. Knut Hollaender 13.03.201409:25 Uhr

Psychologen sind keine Ärzte

Wenn die Psychologen als Ärzte arbeiten wollen, sollten sie Medizin studieren. Die von den Psychologen gewünschten Tätigkeiten sind die Kernkompetenz der Psychiater, die genauso schlecht bezahlt werden.
Besser wäre man hätte - analog zu den Kinder- und Jungendpsychiatern - eine Versorgungszulage und könnte sich Psychologen anstellen. Dann ginge das mit der Therapie auch besser und schneller.

Dr. jens wasserberg 13.03.201409:01 Uhr

Notdienst und PT

Es ist ärztliche Pflicht, am allgemeinen Notdienst teilzunehmen und nicht an einem fachspezifischen ND. Somit wären die PT bei analoger Behandlung zu allen Ärzten an einem allgemeinen Notdienst zu beteiligen, wie auch der Pathologe zum allgemeinen Notdienst verpflichtet ist. Sich auf einen Notdienst im eigenen Bereich zu reduzieren, wird der aktuellen Rechtssprechung nicht gerecht. Den nichtärztlichen PT fehlt dazu jedoch die ärztliche Ausbildung, weswegen sie nicht mit Ärzten vergleichbar sind. Das ist sicherlich kein Manko, macht aber in meinen Augen einen durchaus eindeutigen Unterschied dieser beiden Gruppen aus. Neben der Dauer der Ausbildung, die ja offenbar laut Aussage der PT ebenfalls different ist, ergeben sich somit bereits zwei klare Unterscheidungskriterien zwischen Ärzten und nichtärztlichen PT.
Dies schlicht festzustellen dürfte wohl nicht als ''Unwahrheit'' durchgehen.

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