Geld-zurück-Garantie bei neuen Arzneien, Kostenbegrenzungen für teure Therapien - solche Vertragsmodelle zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen stoßen bei Ärzten auf Vorbehalte.

Von Helmut Laschet

Jeder kennt sie inzwischen: die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Generika-Herstellern. Der Sparerfolg ist eher mäßig, der Arbeitsaufwand in den Apotheken beträchtlich, die Verunsicherung vor allem bei chronisch Kranken groß. Gespart werden soll dort, wo die Arzneiversorgung eh schon günstig ist.

Völlig anders ist hingegen die Situation in den innovativen Arzneimittel-Segmenten. Die Medikamente werden meist nur von einer geringen Anzahl von Spezialisten verschrieben, die Preise sind hoch, die Jahrestherapiekosten erreichen mitunter mehrere zehntausend Euro. Die Anwendung solcher Arzneimittel stößt in der Praxis oft auf Vorbehalte: wegen ihrer hohen Kosten, aber auch wegen ihres mitunter noch nicht eindeutig geklärten Nutzens oder Zusatznutzens.

Hohe Kosten sind oft eine Hürde für Innovationen - Cost-Sharing kann sie überwinden.

Hohe Kosten sind oft eine Hürde für Innovationen - Cost-Sharing kann sie überwinden.

© Foto: Bilderbox

Doch einige wenige Kassen und Hersteller beschreiten neue Wege, diesen Innovationen den Weg zum Patienten zu erleichtern. Sie schließen entweder Risk- oder Cost-Sharing-Verträge. Der Unterschied: Beim Risk-Sharing gibt der Hersteller dem Vertragspartner Krankenkasse eine Erfolgsgarantie - tritt der Behandlungserfolg nicht ein, wird die Krankenkasse nicht mit Kosten belastet, die übernimmt der Hersteller. Beispiele dafür sind die Risk-Sharing-Verträge, die die DAK mit Novartis für die Indikationen Osteoporose und Nierentransplantation geschlossen hat.

Anders beim Cost-Sharing: Hier vereinbaren Kasse und Hersteller eine Budget-Obergrenze pro behandeltem Patienten. Für Krankenkassen werden damit die Therapiekosten planbar, der Hersteller erhält eine gewisse Umsatzsicherheit.

Von Ärzten werden solche Verträge derzeit eher mit Argwohn gesehen. Nach einer Umfrage der KV Nordrhein klagen 63 Prozent der Mediziner über die Intransparenz. Fast ein Fünftel glaubt, es handele sich primär um ein Verkaufsinstrument.

Die Erklärung für solche Vorbehalte liegen auf der Hand: Solange die Vertragspartner - Hersteller und Krankenkassen - den Arzneimittelanwendern, also den Ärzten, nicht dezidiert den Nutzen für die Patientenversorgung erklären, wird dem Misstrauen der Nährboden nicht entzogen.

Und für Misstrauen sorgen Institutionen wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Monopolorganisationen wie der GBA fürchten nämlich um ihre dominante Stellung. Das gilt auch für Entscheidungen über den Leistungskatalog der Kassen, beispielsweise durch Kosten-Nutzen-Bewertungen, die der GBA initiiert.

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