Rösler treibt Hersteller zu Verhandlungen mit Kassen
BERLIN (hom/fst). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will formal bei neuen Arzneimitteln an der freien Preisbildung für Hersteller festhalten. Tatsächlich schwingt Philipp Rösler die Peitsche: Schließen Hersteller und Kassen keine Erstattungsverträge, droht die Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG.
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Wieder im Fokus der Sparpolitik: Arzneimittel. © [M] photos.com
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In einem Arbeitspapier schlägt das BMG für innovative Arzneimittel eine kurzfristige Nutzenbewertung "zeitnah möglichst zur Markteinführung" vor. Dazu soll der Hersteller ein Dossier vorlegen, das als Basis für eine Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) dient. Auf Bundesebene sollen Anwendungsvoraussetzungen für das Präparat festgelegt werden - entweder bilateral zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband oder einseitig durch den GBA.
Auch bei Präparaten, die nicht im Wettbewerb mit anderen innovativen Arzneimitteln stehen, setzt das Ministerium auf eine Erstattungsvereinbarung zwischen Hersteller und jeder Kasse. Liegen diese Verträge ein Jahr nach Markteinführung nicht vor, beginnt eine Kosten-Nutzen-Bewertung des IQWiG. Am Ende wird ein Höchstpreis für die Kassen festgelegt. Für andere patentgeschützte Medikamante gilt dasselbe Verfahren: Kommen Verträge mit den Kassen nicht zustande, droht eine Bewertung durch das IQWiG. Kritisch bewertet wird in dem Papier die Option, diese Arzneimittel in eine Festbetragsgruppe einzuordnen. Das könnte Patienten "mit hohen Mehrkosten belasten", heißt es.
Unterdessen kündigte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) an, bis Ende des Jahres ein Spargesetz für Arzneimittel vorzulegen. Die "Einsparchancen" lägen bei zwei Milliarden Euro, sagte er der "Bild"-Zeitung.
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