Pflege im Heim
SPD will Eigenanteile begrenzen
Die SPD will die Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen. Aufkommen sollen dafür die Beitrags- und Steuerzahler. Jens Spahn hält das Konzept für zu einfach.
Veröffentlicht:BERLIN. Die perspektivische Entwicklung der Pflegekosten treibt die Politik vor sich her. Die Kernfrage ist: Stößt die soziale Pflegeversicherung an ihre Grenzen und muss sie von Grund auf reformiert werden?
Vor allem die Personalkosten drohen davonzulaufen. Verdienen die Altenpfleger in Zukunft mehr, schlägt sich das bei den Eigenanteilen der Bewohner von Pflegeheimen nieder. Mehr als 300.000 Bewohner von Altenheimen sind aber schon heute auf Sozialhilfe angewiesen. Das sind 37 Prozent.
Mit einem am Montag beschlossenen Vier-Punkte-Programm will die SPD die dynamische Entwicklung der Eigenanteile bändigen.
- Systembereinigung: Die medizinische Behandlungspflege in Heimen (ca. drei Milliarden Euro) soll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Gegenzug soll die geriatrische Rehabilitation an die Pflegeversicherung gehen (ca. eine Milliarde Euro).
- Private Pflegeversicherung: Die Rücklagen der privaten Versicherer betragen 35 Milliarden Euro. Darauf will die SPD „in verfassungsrechtlich möglichem Umfang“ zugreifen.
- Steuerzuschuss: Der Bundesfinanzminister soll mit Steuermitteln versicherungsfremde Leistungen in der Pflegeversicherung ausgleichen (ca. 2,7 Milliarden Euro).
- Beiträge: Moderate Erhöhungen des Pflegebeitrags seien „sinnvoll und gerechtfertigt“, so die SPD.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich wenig begeistert: Es bleibe im Grundsatz richtig, eigenes Vermögen für das Pflegeheim einzusetzen, sagte Spahn. Andere Finanzierungsmodelle schließt aber auch Spahn nicht aus. Die aktuelle Beitragserhöhung reiche bis 2022.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Westig, sieht in den SPD-Vorschlägen die Gefahr, dass jegliche Anreize zur privaten Vorsorge zunichtegemacht würden. Die Pflegeversicherung von der medizinischen Behandlungspflege zu entlasten hält die Abgeordnete aber für sinnvoll.
Länderpolitiker wollen Umbau
Auch im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gibt es schon eine klare Meinung: Ja, die Leistungssystematik der Pflegeversicherung solle grundlegend verbessert werden.
Vor wenigen Tagen haben sich die Fachpolitiker der Länderkammer auf diese Formel geeinigt. Der Bundesrat solle die Bundesregierung auffordern, zeitnah mit den Ländern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um zudem eine Verbesserung der „solidarischen Finanzierungsbasis“ zu erreichen. Am 12. April, steht das Thema auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung.
In der Frage des Festschreibens der Eigenanteile sind sich Rot-grün-geführten und Unions-geführten Länder nicht einig. Für die Beschlussvorlage konnte man sich im Ausschuss lediglich darauf einigen, eine „vertiefte Prüfung“ zu fordern, wie Leistungen künftig gesteuert werden könnten.
Sorge bereitet, dass eingefrorene Eigenanteile eine Sogwirkung in Richtung der teuren stationären Pflege auslösen könnten. Für diskutabel halten die Ländervertreter jedoch eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für den Eigenanteil und eine Begrenzung, wie lange Heimbewohner den Anteil zu bezahlen haben.
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