Reha bei Pflegebedürftigkeit
Schnittstellenprobleme angehen!
Läuft der Grundsatz "Reha vor Pflegebedürftigkeit" ins Leere, weil die Anreize dafür fehlen? Auf einer Podiumsdiskussion beim Deutschen Pflegetag in Berlin gehen Experten und Politiker dieser Frage nach. Als Gründungspartner ist der AOK-Bundesverband auch bei der vierten Auflage der Veranstaltung mit einem eigenen Programmangebot beteiligt.
Veröffentlicht:BERLIN. Mancher dürfte seinen Augen und Ohren nicht trauen: Einer der größten Umbrüche im deutschen Gesundheitswesen – die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade – vollzieht sich derzeit nahezu geräuschlos. Angesichts jahrelanger Diskussionen über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist das nicht eben selbstverständlich. Zumal die Einführung der neuen Pflege-Philosophie, mit der die Fähigkeiten eines Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) rücken, gleich mehrere Millionen Bundesbürger betrifft. Allein die AOK informierte bis Ende 2016 insgesamt 1,5 Millionen Versicherte über ihren neuen Pflegegrad. Pünktlich zum 1. Januar 2017 wurden die angepassten Pflegegeldleistungen ausgezahlt.
Neuer Blick auf Pflegebedürftigkeit
Klar ist aber auch: Bis der neue Blick auf den pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen, MDK-Gutachtern, Pflegekräften, Haus- und Heimärzten verinnerlicht ist, braucht es noch eine Weile. "Die größte Herausforderung ist jetzt, den neuen Blickwinkel in der Pflegeberatung, der Pflegeplanung und im Pflegeprozess einschließlich Dokumentation und Qualitätssicherung umzusetzen", betont der Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Nach drei Reformen brauche es eine "Phase der Konsolidierung" in der Pflege.
Diese Zeit, rät die Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Berliner Charité, Professor Adelheid Kuhlmey, müsse genutzt werden, den neuen Pflegebegriff in seiner Wirkung für Pflegebedürftige zu evaluieren: "Ist dies der richtige Weg, sich dem Zustand Pflegebedürftigkeit zu nähern? Schließen wir wiederum bestimmte Gruppen mit dem neuen Begriff aus?" Solche Fragen seien anhand praktischer Erfahrungen zu beantworten.
Es gibt noch Handlungsbedarf
Getan ist auf der Baustelle Pflege freilich auch mit Einführung des neuen Pflegebegriffs, höheren Geld- und Sachleistungen sowie neuen Beratungsangeboten noch nicht alles. Weiteren Handlungsbedarf sehen Experten bei einer zentralen Schnittstelle zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und sozialer Pflegeversicherung (SPV). Gemeint ist das Zusammenspiel beim Thema Rehabilitation und Pflege.
Kritisiert wird vor allem, dass die finanziellen Anreize hier nicht optimal gesetzt sind: So würden Reha-Angebote zur Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit nicht ausgeschöpft, weil der Versicherungszweig, der für die Rehabilitation aufkomme – die GKV –, nicht von deren Ertrag profitiere. Die Folge sei, dass pflegerische Rehabilitation "in der Praxis fast bedeutungslos ist", moniert Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie schlägt vor: "Eine Option könnte sein, die Pflegeversicherung zum Reha-Träger zu machen, um so ein eigenes Interesse an der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu entwickeln." Harald Weinberg, Gesundheitsexperte der Linksfraktion, wiederum verweist auf eine altbekannte Forderung seiner Partei: Mit Einführung einer "Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung" ließen sich "die Beiträge in der GKV um ein Drittel" senken und in der Pflegeversicherung "Leistungsangebote flächendeckend ausbauen".
Reformbedarf haben auch Koalitionspolitiker ausgemacht. Bestimmte Schnittstellen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung seien bereits "neu geregelt" worden, sagt die Gesundheitssprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU). "Verbesserungswürdig ist der Bereich der geriatrischen Rehabilitation. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die die Bereitschaft und Anwendung dieser Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung deutlich erhöhen. Überlegenswert ist, diese Leistungen künftig auf die Pflegeversicherung übergehen zu lassen." Im Gegenzug sollte die GKV für die medizinische Behandlungspflege aufkommen.
Auch Bettina Müller, Gesundheitsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, sieht mit Blick auf die Aufgabe, "Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu mindern oder zu verzögern" noch viel zu tun. Grundsätzliche gelte es, "das Potenzial von Gesundheitsförderung und Prävention" stärker als bisher zu nutzen. "Hier sind wir mit dem Präventionsgesetz in dieser Legislaturperiode nur einen kleinen Schritt weitergekommen."
Aktivierende Langzeitpflege gefragt
AOK-Chef Martin Litsch rät, sich die Schnittstelle Reha/Pflege genau anzuschauen – und sie dann neu zu justieren. "Die pauschale Kritik, dass die GKV Reha bei Pflegebedürftigen nicht ausreichend fördert, da sie vom Erfolg nicht profitiert, greift bei genauerer Betrachtung nicht." Der Grund für die Zurückhaltung liege woanders, ist Litsch überzeugt.
So könne eine Reha bei Pflegebedürftigkeit zwar punktuell die Situation des Pflegebedürftigen verbessern. Diese Effekte seien aber häufig nicht nachhaltig, da nach Abschluss der Reha im Alltag oft keine "kontinuierliche Mobilisierung und Aktivierung der Selbsthilfefähigkeit der Pflegebedürftigen" stattfinde. "Deshalb sollte in der Pflegeversicherung die Rechtsgrundlage für einen niedrigschwelligen Zugang zu einer aktivierend-therapeutischen Pflege geschaffen werden." Auf diese Weise könnten Physio-, Ergo- oder Logotherapeuten die Langzeitpflege unterstützen. "Das wäre ein Ansatz, der den Betroffenen wirklich hilft."
Eine Einschätzung, die Altersforscherin Adelheid Kuhlmey teilt. Ihr Fazit: "Noch ist es uns nicht gelungen, ein akut gut funktionierendes Gesundheitssystem so zu erweitern, dass die Langzeitversorgung chronisch und mehrfach erkrankter Menschen funktioniert." Dazu gehörten auch die Schnittstellenprobleme, "die sich beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung ergeben".
Mehr Anträge, mehr Mittel
Laut MDK wurden zu Beginn des Jahres deutlich mehr Anträge auf Pflegeleistungen gestellt – die entsprechende Zahl sei um ein Drittel im Vorjahresvergleich gestiegen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass voraussichtlich 500.000 Menschen zusätzlich in den Anspruchsbereich der Pflegeversicherung kommen. Insgesamt stünden für die Pflege rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung.
Knapp 2,9 Millionen Menschen erhielten zuletzt Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung, davon gut zwei Millionen ambulant und mehr als 800.000 stationär.
73 Prozent der Pflegebedürftigen (2,08 Millionen) wurden im Jahr 2015 zuhause versorgt – die meisten von ihnen (1,38 Millionen) in der Regel allein durch Angehörige.
Mehr Infos zur Pflegeversicherung:www.aok-bv.de (> Hintergrund > Dossiers > Pflege)
Mehr Infos zum Deutschen Pflegetag:www.deutscher-pflegetag.de