Regelbetrieb oder Notbetrieb?
Schulöffnung in der Corona-Pandemie – neue S3-Leitlinie soll‘s regeln
Das Bundesbildungsministerium hat ein Konzept zur Öffnung der Schulen in der Corona-Pandemie vorgelegt. 40 Studien wurden ausgewertet, vier Fachgesellschaften gehört. Die Botschaft im Vorfeld der Bund-Länder-Gespräche ist eindeutig.
Veröffentlicht:Berlin. Am Mittwoch beraten Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Zentrales Thema dürfte die Rückkehr von Schulen und Kitas zum Normalbetrieb sein.
Die Einrichtungen sind seit Mitte Dezember entweder geschlossen oder laufen im Notbetrieb. Eine Wiederöffnung der Schulen könne nur „sehr behutsam und vorsichtig“ erfolgen, hatte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, in der „Welt“ am Montag erklärt.
S3-Leitlinie soll Leitplanken liefern
Leitplanken für das sichere Öffnen der Schulen enthält eine am Montag in Berlin vorgestellte AWMF-S3-Leitlinie zu „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“. Quintessenz darin ist, dass die Schulen geöffnet werden können und geöffnet bleiben können, sofern dort mehrere Schutzmaßnahmen – also nicht nur Abstands- und Hygieneregeln – parallel greifen und diese von Lehrern, Eltern wie Schülern gleichsam befolgt werden.
„Die Maßnahmen wirken nur im Paket, wir können uns nicht einzelne herausgreifen“, betonte die wissenschaftliche Leiterin der Leitlinie, Professor Eva Annette Rehfuess. Die Ausgestaltung der Maßnahmen sei abhängig vom Infektionsgeschehen und müsse auf regionaler Ebene erfolgen, sagte Rehfuess, die den Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung an der LMU München innehat.
Corona-Schutzempfehlung in neun Themenfelder
Für die Leitlinie wurden 40 internationale Studien ausgewertet. An der Ausarbeitung waren unter anderem vier ärztliche Fachgesellschaften beteiligt – darunter die Deutsche Gesellschaft für Public Health sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Finanziert wurde das Projekt über das Nationale Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu COVID-19 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die am Montag vorgestellte Kurzfassung der Leitlinie enthält Empfehlungen zu neun Themenfeldern. Dazu gehören unter anderem:
- Schülerzahl: Bei mäßigem Infektionsgeschehen sollen Klassen und Jahrgänge kohortiert werden – heißt: Schülerkontakte sollen auf eine festgelegte Gruppe beschränkt und der Kontakt mit weiteren Gruppen ausgeschlossen sein. Bei hohem Infektionsgeschehen soll zusätzlich zur Kohortierung eine gestaffelte Öffnung der Schulen nach Jahrgängen erfolgen und/oder Klassen halbiert werden.
- Masken: Schüler, Lehrer und weiteres Schulpersonal wird das „sachgerechte“ Tragen einer Maske empfohlen. Ab einem hohen Infektionsgeschehen soll eine OP-Maske zum Einsatz kommen. FFP-2-Masken können bei Schülern und Lehrern mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe erwogen werden. Zudem werden Pausen vom Maskentragen im Freien empfohlen.
- Schulwege: Schülern sollen beim Benutzen des ÖPNV eine Maske tragen – bei hohem Infektionsgeschehen sollen sie OP-Masken aufsetzen. Außerdem sollte die Zahl der Nutzer des ÖPNV dadurch gesenkt werden, dass etwa der Unterricht der einzelnen Klassen zeitlich versetzt startet oder die Taktung von Bussen und Bahnen erhöht wird.
- Musikunterricht: Studien legen ein erhöhtes Übertragungsrisiko für SARS-CoV-2-Infektionen durch Singen und Blasinstrumente nahe. Dennoch empfiehlt die Leitlinie Musikunterricht. Musikunterricht mit aerosolgenerierenden Aktivitäten wie Singen oder Blasinstrumenten soll aber ausschließlich draußen unter Einhaltung der Abstandsregeln oder in Innenräumen als Einzelunterricht mit Hygienekonzept erlaubt sein.
- Sport: Sportunterricht sollte im Freien sowie in kleinen, konstanten Gruppen stattfinden. Die Maske soll abgesetzt werden können. Sportunterricht in Innenräumen soll nur bei Einhaltung allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften möglich sein.
- Verdachtsfälle: Schüler mit Symptomen, die auf ein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, sollen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Schüler mit leichteren Krankheitszeichen sollen ebenfalls erst nach einer symptomfreien Phase von 48 Stunden wieder teilnehmen. Schüler mit Rhinorrhoe oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), Husten, Halskratzen oder Räuspern sollen weiter regulär den Unterricht besuchen.
- Lüften: Es soll regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Korrektes Lüften erfolgt mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten, im Sommer alle zehn bis 20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen. Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungsanlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.
Kinder und Jugendliche
Infektiologen und Hygieniker pochen auf neuen Corona-Steuerungsmechanismus
Karliczek: Schulen prioritär öffnen
Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) betonte, alle wünschten sich nach mehreren Wochen des Lockdowns eine „schnelle Rückkehr zur Normalität“. Schulen und Kitas sollten dabei höchste Priorität haben. Allerdings dürfe nicht zu früh gelockert werden – das Beispiel Portugal zeige, dass das nach hinten losgehen könne.
Sollten sich Bund und Länder am Mittwoch für die vorsichtige Öffnung der Schulen entscheiden, müssten die Einrichtungen für das „Wie“ gewappnet sein. Entscheidend sei, dass das in der S3-Leitlinie entwickelte gesamte Maßnahmenpaket angewendet werde.