4,17 Euro mehr
So viel mehr erhalten Krankenkassen für ALG II-Bezieher
Kassen erhalten für Versicherte, die "Hartz IV" beziehen, zu wenig Geld vom Bund. Das bleibt auch so.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Beitragspauschale, die gesetzliche Krankenkassen für die Versicherung von Arbeitslosengeld II-Bezieher ("Hartz IV") erhalten, bleibt auch 2017 zu niedrig. Derzeit erhalten die Kassen monatlich 90,36 Euro. Die Zahl der ALG II-Bezieher steigt vermutlich in den kommenden Monaten, wenn anerkannte Flüchtlinge sich arbeitslos melden.
Der GKV-Spitzenverband hat den rechnerischen Bedarf für diese Gruppe jüngst mit 136 Euro pro Monat angegeben. Die durchschnittlichen Leistungsausgaben über alle GKV-Versicherten hinweg betragen sogar 245 Euro monatlich. Den GKV-weiten Fehlbetrag für die Krankenversicherung aller ALG II-Bezieher bezifferte die Spitzenverbands-Vorsitzende Doris Pfeiffer kürzlich auf 2,3 Milliarden Euro.
Keine Entlastung in Sicht
Entlastung dafür ist nicht in Sicht. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der grünen Abgeordneten Maria Klein-Schmeink hervor. Im Juni hat die Regierung, verpackt in das "Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung", eine Minimalerhöhung der Beitragspauschale beschlossen.
Sie steigt ab 2017 um 4,17 auf 94,53 Euro. Laut Paragraf 232a Absatz 1 SGB V soll erst 2018 ausgewertet werden, ob diese Höhe der Zuweisung an die GKV tatsächlich angemessen ist.
Der Bundesrat hatte sich anlässlich der Rechtsanpassung im Juni vergrätzt darüber gezeigt, dass er "nur eingeschränkt beteiligt worden ist".
Bundesrat: Diskussion nötig gewesen
Insbesondere angesichts der steigenden Zahl von ALG II-Beziehern wäre "eine ausführliche Diskussion in einem regulären Bundesratsverfahren geboten gewesen", monierten die Länder. Bei einer Erhöhung um lediglich vier Euro sei nicht zu erwarten, dass dies "finanzneutral für die Beitragszahler der Solidargemeinschaft ist", so der Bundesrat.
Unterdessen hat das Bundeskabinett am Mittwoch für 2017 einen einmaligen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro an die GKV aus dem Gesundheitsfonds beschlossen. Die genauen Gründe dafür bleiben unklar. Die Rede ist von "Mehrbelastungen" durch die Flüchtlingsversorgung und den Aufbau der Telematikinfrastruktur. (fst)