Neues Gesetz
Spahn nimmt Umweg bei Notfallreform
Gesundheitsminister Jens Spahn stemmt sich, wo er kann, gegen die von Rekord zu Rekord eilenden Kosten im stationären Sektor und gegen Doppelstrukturen. Einen Angriffspunkt sieht die Koalition in der Notfallversorgung.
Das Projekt, den Bereitschaftsdienst der Hausärzte und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser organisatorisch unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu verschmelzen, liegt seit der Vorlage eines Referentenentwurfs im Januar aber zumindest offiziell auf Eis. Spahn hat nun den Referentenentwurf des GVWG genutzt, um das Thema wieder auf die Agenda zu setzen.
Das Vehikel dafür ist ein bundesweit einheitliches standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in den Krankenhäusern, das die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen erleichtern soll. Der Knackpunkt: Für dieses Verfahren soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung bundesweit einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen aufstellen und sich dafür mit der Klinik- und der Kassenseite lediglich absprechen.
„Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz“
Neues Spahn-Gesetz hält Ärzte auf Trab
Um die Notfallambulanzen zu entlasten, sollen sie ferner, so der Entwurf, Patienten direkt aus den Ambulanzen ohne Überweisungserfordernis an die Terminservicestellen der KVen weiterleiten können, wenn das Einschätzungsverfahren zum Ergebnis kommt, eine ambulante Behandlung reiche aus.
Für die Klinikseite ist dies ein „Affront“: Damit werde der Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz übertragen, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. „Eine solche Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“, wetterte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. (af)