Sterbehilfe
Spanisches Parlament legalisiert Tötung auf Verlangen
Spanien ist das sechste Land, das die „aktive Sterbehilfe“ erlauben will. Das Parlament hat nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen, im Januar muss noch der Senat zustimmen.
Veröffentlicht:Madrid. Mit einer großen Mehrheit hat das spanische Parlament am Donnerstag eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung der „aktiven Sterbehilfe“ verabschiedet. Damit wird Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die als oft als „aktive Sterbehilfe“ bezeichnete Tötung auf Verlangen demnächst straffrei ist.
„Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen, als mich die Nachricht erreichte“, gibt Sofía Malagón zu. Seit sechs Jahren leidet die 59 Jahre alte ehemalige Krankenschwester aus Barcelona an einer schweren Parkinson-Erkrankung, die zudem in einer Demenz enden könnte. „25 Jahre habe ich im Krankenhaus auf der Intensivstation gearbeitet und weiß, was mich erwartet. Ich will selber entscheiden, wann Schluss ist“, sagt sie bestimmt.
In ihrer Zeit als Krankenschwester habe sie leider zu häufig gesehen, wie Ärzte – mit den besten Absichten – Menschen am Leben erhielten, ohne auf den Willen der langsam sterbenden Patienten zu hören. „Das Leben hat für mich nur Sinn, wenn es auch ein menschenwürdiges ist“, erklärt Malagón der Zeitung „El País“. Dass Spanien nun die Tötung auf Verlangen einführt, beruhigt sie mit Blick auf ihr eigenes Schicksal.
80 Prozent der Spanier befürworten Legalisierung
Es handelt sich um eine „transversale Forderung der Gesellschaft“, betonte der Gesundheitsminister Salvador Illa am Donnerstag nach der Abstimmung im Parlament. Er sieht sich durch Umfragen, nach denen mehr als 80 Prozent der Spanier seit Jahren die Legalisierung der Sterbehilfe unterstützen, bestätigt.
Sobald der Senat das vom Parlament mit großer Mehrheit beschlossene Euthanasiegesetz im Januar bestätigt, sind in Spanien sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt. Die Kosten für die Sterbehilfe trägt die staatliche Krankenkasse.
Detaillierte Vorgaben für Sterbehilfe
Damit Ärzte Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zum Suizid leisten können, müssen aber viele Bedingungen erfüllt werden: Voraussetzung ist, dass die Patienten volljährig und im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Zudem müssen sie an unheilbaren Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden, die mit anderen Mitteln nicht gemildert werden können. Psychische Erkrankungen sind ausgeschlossen.
Bevor eine Sterbehilfe erlaubt wird, muss der Kranke zunächst zwei Mal seinem Arzt schriftlich den Willen bekunden, sein Leben beenden zu wollen. Der Arzt zieht dann einen Facharzt hinzu. Anschließend muss eine von der jeweiligen Regionalregierung gebildete Kontroll- und Evaluierungskommission dem Antrag zustimmen, den der Patient dann nochmals bestätigen muss.
Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht Sterbehilfe zu leisten.