Gemeinsamer Bundesausschuss

Stammzelltransplantation: G-BA schärft Mindestmenge nach

Künftig gilt für Zentren eine Mindestmenge von 40 allogenen Stammzelltransplantationen pro Jahr. Krankenhäuser wollten die Grenze bei 25 Eingriffen ziehen, konnten sich aber nicht durchsetzen.

Veröffentlicht:
Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

© gba

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag mehrheitlich eine neue Regelung der Mindestmenge für Stammzelltransplantationen beschlossen.

Galt bislang eine Mindestzahl von insgesamt 40 autologen und allogenen Stammzelltransplantationen pro Krankenhausstandort, so bezieht sich die neue Mindestmenge von 40 Eingriffen ausschließlich auf allogene Stammzelltransplantationen. Der Grund: Dieser Eingriff ist mit deutlich höheren Risiken in Bezug auf Mortalität und Morbidität verbunden.

Die neue Mindestmenge hat Einfluss darauf, wie viele Krankenhäuser künftig noch eine allogene Stammzelltransplantation vornehmen dürfen. Nach einer Datensimulation des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen ist dieser Eingriff dann noch an 58 Krankenhausstandorten möglich.

Für Patienten bedeutet dies, dass sich die durchschnittliche Anfahrtszeit zum nächsterreichbaren Zentrum um acht auf 38 Minuten erhöht, der Anfahrtsweg verlängert sich um acht auf 48 Kilometer. Der Bundesausschuss hält diese Erschwernis für vertretbar, da bei der hoch komplexen Leistung der allogenen Stammzelltransplantation eine Zentralisierung einen Gewinn an Behandlungsqualität und Patientensicherheit zu erwarten sei.

Neuregelung tritt schrittweise in Kraft

42 Standorte, die ausschließlich autologe Stammzelltransplantationen erbringen, fallen aus der Mindestmengenregelung heraus.

Die Entscheidung des G-BA war nicht unumstritten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dafür plädiert, dass für beide Formen der Stammzelltransplantation neue Mindestmengen von je 25 Eingriffen je Standort und Jahr festgelegt werden sollten – mit dem Argument, dass auch die autologe Stammzelltransplantation ein komplexer, mit Risiken behafteter Einsatz wegen der damit verbundenen Hochdosis-Chemotherapie sei.

Sie konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. So argumentierte der GKV-Spitzenverband unter Hinweis auf einschlägige aktuelle Literatur, dass das Risiko bei allogener Stammzelltransplantation mindestens zehnfach im Vergleich zur autologen Transplantation erhöht sei.

Die Neuregelung tritt schrittweise in Kraft: 2023 und 2024 gilt übergangsweise eine Mindestmenge von 25 Leistungen pro Krankenhausstandort. Ab 2025 gilt dann die Mindestmenge von 40 Eingriffen. (HL)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

© Solventum Germany GmbH

Solventum Spracherkennung

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

Anzeige | 3M Healthcare Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025