Anhebung der Altersgrenze gefordert
Suchtbeauftragter dringt auf engere Grenzen für Alkoholwerbung
Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung sieht bei Alkoholwerbung einen Wildwuchs und will härtere Beschränkungen. Auch beim Alkoholkauf im Supermarkt durch Minderjährige pocht er auf Änderungen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung dringt auf umfangreichere Einschränkungen bei der Alkoholwerbung und auf mehr Jugendschutz in Deutschland.
„Um dem bestehenden Wildwuchs bei Alkohol und Tabakangeboten endlich den Riegel vorzuschieben, brauchen wir viel stärkere und ganz eindeutige Leitplanken etwa bei den Werbebeschränkungen“, sagte Burkhard Blienert der Deutschen Presse-Agentur. Der Umgang mit Alkohol sei in Deutschland zu lax.
Warnhinweise auf Etiketten, wie sie das EU-Mitglied Irland 2026 einführen will, seien ein Schritt in die richtige Richtung. „Information über Risiken und mögliche Gesundheitsgefahren sind sicherlich in Irland wie auch bei uns ein guter Baustein, um Menschen aufzuklären, wie ungesund selbst kleine Alkoholmengen sind“, sagte Blienert. Aber das reiche nicht. Warnhinweise zielten oft nur auf eine Gruppe ab, etwa Schwangere. Frankreichs Weg, bereits bei der Alkoholwerbung auf Risiken hinzuweisen, finde er ebenfalls gut.
Diskussion über Altersgrenze beim Alkoholkauf
Werbung bestimme maßgeblich mit, ob und wie viele Menschen auf Alkohol aufmerksam würden. Das betreffe auch Menschen, die schon ein erhebliches Suchtproblem hätten und sich dadurch noch weniger schützen könnten. Alkoholwerbung müsse zuallererst dort unterbunden werden, wo sie vor allem Kinder und Jugendliche wahrnähmen: in sozialen Medien, im Internet, in den Hauptsendezeiten von Fernsehen und Radio bis 23.00 Uhr. Ihm gehe es außerdem um inhaltliche Beschränkungen.
Um striktere Regulierungen in dieser Legislaturperiode durchzusetzen, sei er in Gesprächen unter anderem mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesagrarminister Cem Özdemir, sagte Blienert. Ihm gehe es auch darum, dass die Altersgrenze beim Alkoholkauf von derzeit 16 Jahren angehoben werde. Die Regelung, dass Jugendliche ab 14 Jahre im Beisein ihrer Eltern Alkohol trinken dürfen, sollte aus Sicht des Suchtbeauftragten abgeschafft werden. (dpa)