Einigung erzielt
Tarifabschluss für Ärzte an kommunalen Kliniken steht
Ärzte an kommunalen Krankenhäusern können sich auf mehr Gehalt und einen besseren Freizeitausgleich freuen. Der Marburger Bund und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände haben sich in den Tarifverhandlungen geeinigt.
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Blick in die COVID-19-Intensivstation des Städtischen Klinikums Dresden. Rückwirkend zu Oktober erhalten Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern mehr Gehalt.
© Robert Michael/dpa
Berlin. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern steigen um 3,35 Prozent. Zudem gibt es einen Urlaubstag im Jahr mehr sowie Erleichterungen bei Wochenenddiensten und Rufbereitschaften. Die höheren Löhne werden rückwirkend ab Oktober bezahlt. Bereits ab Januar 2023 sollen sie erneut auf den Verhandlungstisch kommen.
Darauf haben sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) am Mittwochabend nach dreitägigen Verhandlungen geeinigt.
Marburger Bund: „Substanzielle Verbesserungen“
„Natürlich wollten wir bei den Gehältern einen größeren Zuwachs erreichen“, sagte der Verhandlungsführer der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Christoph Twardy, am Mittwochabend. Die Ärzteseite war mit einer Forderung von 5,5 Prozent in die Verhandlungen gegangen.
Es sei aber gelungen, ein Gesamtpaket an „substanziellen Verbesserungen“ zu schnüren, das der Belastung mit Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit nunmehr klare Grenzen setze, betonte Twardy. Unter anderem habe der MB bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten den Bezug auf den Kalendermonat durchsetzen können.
VKA: „Tragbare Lösung“
Der Verhandlungsabschluss stelle angesichts einer hohen Inflation und der Belastungen durch die Corona-Pandemie eine „tragbare Lösung“ für alle Parteien dar.
„Alles in allem haben wir trotz der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklungen einen guten Tarifabschluss herbeigeführt“, teilte Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer des Verbandes Kommunaler Arbeitgeberverbände, im Anschluss an die Tarifverhandlungen mit. (af)
Der Abschluss im Detail
Entgelt: Plus 3,35 Prozent ab Oktober 2021 bis 31. Dezember.
Urlaub: Ein Regelurlaubstag mehr ab Januar 2022; ein Tag Zusatzurlaub für Ärzte; 144 Nachtdienststunden lösen ab Januar 2023 einen Tag Zusatzurlaub aus, 288 Stunden wie bisher schon zwei Tage.
Rufbereitschaft: Ab Juli 2022 sollen nur noch 13 Rufbereitschaftsdienste (24 Stunden) und weitere Dienste pro Kalendermonat zu leisten sein. Ab dem 14. Dienst im Monat erhalten die Ärzte zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von zehn Prozent, nach jedem weiteren dritten Dienst erhöht sich der Zuschlag um jeweils zehn Prozentpunkte. Wird die Bereitschaft tatsächlich in Anspruch genommen zwischen 0 und 6 Uhr, erhält der Arzt weitere Zuschläge oder auf Wunsch Freizeitausgleich.
Bereitschaftsdienste: Ab 1. Januar 2023 haben Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich innerhalb eines Kalendermonats nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten. Bei Gefährdung der Patientensicherheit kann der Arbeitgeber weiterhin Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Wochenendarbeit anordnen.
Freie Wochenenden: Ab 1. Januar 2023 soll im Grundsatz nur noch an zwei Wochenenden pro Monat gearbeitet werden müssen. (af)