KBV-VV

Trennung aber keine Spaltung

Die Spaltung der Vertreterversammlungen in einen gleichgroßen haus- und fachärztlichen Teil wird heiß diskutiert. Jetzt hat die KBV-Vertreterversammlung eine eigene Lösung verabschiedet. Doch es regen sich bereits erste Bedenken.

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KBV-Chef Gassen - die Spaltung der Vertreterversammlung ist vorerst abgewendet.

KBV-Chef Gassen - die Spaltung der Vertreterversammlung ist vorerst abgewendet.

© Marius Becker/dpa

BERLIN. Haus- und Fachärzte in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen künftig stärker nach Versorgungsebenen getrennt über ihre Belange entscheiden können. Dafür hat die Vertreterversammlung am Donnerstagabend eine Satzungsänderung verabschiedet.

 Der Beschluss scheint die Gräben zwischen den Versorgungsebenen nicht vollständig zuzuschütten. Der Vorsitzende des Hausarztverbandes, Dr. Ulrich Weigeldt, sieht die Dominanz der Fach- über die Hausärzte nach wie vor ungebrochen.

Aus Regierungskreisen hat die "Ärzte Zeitung" erfahren, dass der Beschluss "nach erster Einschätzung" als genehmigungsfähig gelte. Es sei aber noch fraglich, ob er der politischen Diskussion standhalte. Es gilt als sicher, dass das Versorgungsstrukturgesetz II Regelungen zur Binnenstruktur der KBV enthalten soll.

Der Gesetzentwurf befinde sich in der internen Abstimmung, hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium.

Für die Annahme der Satzungsänderung hätten bei zwei Enthaltungen 39 Delegierte gestimmt, 17 dagegen, drang aus der Versammlung in Berlin.

Zusätzlich zu den Ausschüssen für Finanzen und Vorstandsangelegenheiten plant die KBV nun einen "Ausschuss für die Koordinierung der ausschließlich hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten" einzurichten.

10 Mitglieder im Unterausschuss stimmberechtigt

Dieser Ausschuss soll entscheiden, wann Beschlussvorlagen ausschließlich haus- oder fachärztliche Angelegenheiten betreffen. Angerufen wird der Ausschuss, wenn 60 Prozent der Delegierten der jeweiligen Versorgungsebene dafür stimmen.

Der Ausschuss soll 15 Mitglieder umfassen. Stimmberechtigt sind jeweils fünf Haus- und fünf Fachärzte.

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die beiden KBV-Vorstände sind nicht stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss. Der Ausschuss entscheidet mit einer Mehrheit von acht stimmberechtigten Mitgliedern.

Der Beschluss stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung. "Wir wollen keine Spaltung, sondern eine Lösung, die vom Koalitionsvertrag gedeckt und wie sie auch politisch gewollt ist", hieß es am Freitag aus dem Hausärzteverband.

So steht es im Koalitionsvertrag:

Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassenärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss vorsehen.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Ulrich Weigeldt, scharfe Kritik an dem Satzungsentwurf geübt: "Damit ist die fachärztliche Entscheidungshoheit über hausärztliche Angelegenheiten dauerhaft garantiert", hatte Weigeldt gesagt.

Entspricht die Vorlage den Koalitionsvorgaben?

Die Vorlage gehe an den Koalitionsvorgaben zur Parität vorbei.

In Reaktion auf die auch während der Versammlung erneut vorgetragenen Vorbehalte aus der Hausärztefraktion sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: "Es darf keine Bevorzugung eines Versorgungsbereichs geben. Es darf auch keine Bevormundung eines Versorgungsbereichs durch einen anderen stattfinden.

Was es gibt, sind Mehrheiten, die entscheiden. Das ist das Wesen demokratischer Prozesse."

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas drückte sein Unbehagen aus, dass die Koalition überhaupt in die Strukturen der KBV und ihrer Vertreterversammlung hineinregieren wolle.

Enge gesetzliche Vorgaben seien zu befürchten. "Der Grundgedanke der Subsidiarität, das diesem Prinzip innewohnende eigenverantwortliche Handeln einer Körperschaft in Selbstverwaltung, wird damit zunehmend eingeengt; wenn nicht gar verletzt."

Im Vorfeld der KBV-VV hatten sich 50 Verbände dafür ausgepsrochen, die Einheit der Vertragsärzte und Psychotherapeuten im KV-System zu erhalten. (af)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der Separatismus ist keine gute Lösung

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