KBV-VV

Trennung aber keine Spaltung

Die Spaltung der Vertreterversammlungen in einen gleichgroßen haus- und fachärztlichen Teil wird heiß diskutiert. Jetzt hat die KBV-Vertreterversammlung eine eigene Lösung verabschiedet. Doch es regen sich bereits erste Bedenken.

Veröffentlicht:
KBV-Chef Gassen - die Spaltung der Vertreterversammlung ist vorerst abgewendet.

KBV-Chef Gassen - die Spaltung der Vertreterversammlung ist vorerst abgewendet.

© Marius Becker/dpa

BERLIN. Haus- und Fachärzte in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen künftig stärker nach Versorgungsebenen getrennt über ihre Belange entscheiden können. Dafür hat die Vertreterversammlung am Donnerstagabend eine Satzungsänderung verabschiedet.

 Der Beschluss scheint die Gräben zwischen den Versorgungsebenen nicht vollständig zuzuschütten. Der Vorsitzende des Hausarztverbandes, Dr. Ulrich Weigeldt, sieht die Dominanz der Fach- über die Hausärzte nach wie vor ungebrochen.

Aus Regierungskreisen hat die "Ärzte Zeitung" erfahren, dass der Beschluss "nach erster Einschätzung" als genehmigungsfähig gelte. Es sei aber noch fraglich, ob er der politischen Diskussion standhalte. Es gilt als sicher, dass das Versorgungsstrukturgesetz II Regelungen zur Binnenstruktur der KBV enthalten soll.

Der Gesetzentwurf befinde sich in der internen Abstimmung, hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium.

Für die Annahme der Satzungsänderung hätten bei zwei Enthaltungen 39 Delegierte gestimmt, 17 dagegen, drang aus der Versammlung in Berlin.

Zusätzlich zu den Ausschüssen für Finanzen und Vorstandsangelegenheiten plant die KBV nun einen "Ausschuss für die Koordinierung der ausschließlich hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten" einzurichten.

10 Mitglieder im Unterausschuss stimmberechtigt

Dieser Ausschuss soll entscheiden, wann Beschlussvorlagen ausschließlich haus- oder fachärztliche Angelegenheiten betreffen. Angerufen wird der Ausschuss, wenn 60 Prozent der Delegierten der jeweiligen Versorgungsebene dafür stimmen.

Der Ausschuss soll 15 Mitglieder umfassen. Stimmberechtigt sind jeweils fünf Haus- und fünf Fachärzte.

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die beiden KBV-Vorstände sind nicht stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss. Der Ausschuss entscheidet mit einer Mehrheit von acht stimmberechtigten Mitgliedern.

Der Beschluss stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung. "Wir wollen keine Spaltung, sondern eine Lösung, die vom Koalitionsvertrag gedeckt und wie sie auch politisch gewollt ist", hieß es am Freitag aus dem Hausärzteverband.

So steht es im Koalitionsvertrag:

Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassenärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss vorsehen.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Ulrich Weigeldt, scharfe Kritik an dem Satzungsentwurf geübt: "Damit ist die fachärztliche Entscheidungshoheit über hausärztliche Angelegenheiten dauerhaft garantiert", hatte Weigeldt gesagt.

Entspricht die Vorlage den Koalitionsvorgaben?

Die Vorlage gehe an den Koalitionsvorgaben zur Parität vorbei.

In Reaktion auf die auch während der Versammlung erneut vorgetragenen Vorbehalte aus der Hausärztefraktion sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: "Es darf keine Bevorzugung eines Versorgungsbereichs geben. Es darf auch keine Bevormundung eines Versorgungsbereichs durch einen anderen stattfinden.

Was es gibt, sind Mehrheiten, die entscheiden. Das ist das Wesen demokratischer Prozesse."

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas drückte sein Unbehagen aus, dass die Koalition überhaupt in die Strukturen der KBV und ihrer Vertreterversammlung hineinregieren wolle.

Enge gesetzliche Vorgaben seien zu befürchten. "Der Grundgedanke der Subsidiarität, das diesem Prinzip innewohnende eigenverantwortliche Handeln einer Körperschaft in Selbstverwaltung, wird damit zunehmend eingeengt; wenn nicht gar verletzt."

Im Vorfeld der KBV-VV hatten sich 50 Verbände dafür ausgepsrochen, die Einheit der Vertragsärzte und Psychotherapeuten im KV-System zu erhalten. (af)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der Separatismus ist keine gute Lösung

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 21.09.201420:20 Uhr

Zwei immer noch gültige Kommentare:

Am 22.2.2014 kommentierte ich im Deutschen Ärzteblatt zur Meldung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/57665/VV-Vorsitzende-plaedieren-fuer-ein-einheitliches-System-der-Kassenaerztlichen-Vereinigungen

Piep, piep, piep - haben wir uns alle lieb?
Der hier im Extra-Kasten aufgeführte 10-Punkte-Plan "Für ein einheitliches KV-System" soll das Bekenntnis zum KV-System beschwören? Aber ist nicht bereits die Präambel der 13 KVen ein Musterbeispiel für Schönfärberei, Konfliktvermeidung und ''Piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb''?
"Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird." heißt es im vom Deutschen Ärzteblatt nicht mit abgedruckten Vorwort.

Ganz so, als gebe es keinen ebenso lücken- wie stümperhaften neuen Hausarzt-EBM mit der Pseudo-Drohkulisse möglicher Nachverhandlungen.
Als hätte es im Spätherbst 2013 keine Abwahlanträge gegen den KV-Vorstand gegeben.
Als hätte es niemals kontroverse, turbulente Vertreterversammlungen gegeben.
Als hätte es keinen grob fahrlässigen, völlig verharmlosenden Umgang mit dem PROGNOS-Gutachten des Spitzenverbands Bund (SpiBu) der GKV-Kassen gegeben.

„Die zehn Punkte stehen in der KBV-Vertreterversammlung am 28. Februar (2014) zur Abstimmung. Die Unterzeichner würden eine möglichst breite Zustimmung aller Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu diesen zehn Punkten sehr begrüßen.“ Heißt es allzu unverbindlich unter
http://www.kvno.de/60neues/2014/pm_kv_vven/index.html

Zu Punkt 1. Das KV-System ist als juristisches Konstrukt einer Körperschaft Öffentlichen Rechts mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben betraut. Mit Budgetierung, Regressierung, Abstaffelung, Regelleistungsvolumina, Facharzt-dominierten Honorarverteilungsmaßstäben und f e h l e n d e r "pay for performance" sind die unter der Dienstaufsicht der Landesgesundheitsministerien stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geradezu G a r a n t e n für die A u s h e b e l u n g der "Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten".

Wer die Worte "gleichberechtigt" (4x), "gemeinsam (3x) und einheitlich", "Zusammenarbeit" (2x) "dem Interessenausgleich . verpflichtet" usw. in einem 10-Punkte-Programm unterbringt, kann nicht gleichzeitig von "Disparitäten" und EBM-Verwerfungen sprechen. Auch ist die freiwillige Verpflichtung "Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen" reine Makulatur, wenn im selben Punkt 8. gefordert wird "Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen [Berufsverbände / freie Arztverbände] zusammen".

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Und am 18.5.2012, also vor über zwei Jahren, in dieser Zeitung unter
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/813463/kampfabstimmung-kbv-vv.html

Es ist doch...zum Mäusemelken!
Nach dem Rücktritt des hausärztlichen Interessenvertreters(?) im KBV-Vorstand, Dr. med. Carl-Heinz Müller, waren nach dem Motto "Fünf ist Trümpf" zur Beratung in hausärztlichen Fragen ein 5-köpfiges Kompetenzteam angetreten: Dr. W.-A. Dryden als KVWL-Vorstandschef, Regina Feldmann als thüringische KV-Chefin, der bayerische KV-Vorstand Dr. W. Krombholz, Dr. T. Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der hessische KV-Vize Dr. G. Zimmermann.

Und schon schaffte unser mit Facharzt-Mehrheit bestätigter KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler etwas, was nicht nur mich verblüffte. Die KBV betrieb wesentlich sachkundiger, differenzierter und klarer begründet hausärztliche Standortbestimmungen. Aber jetzt soll damit Schluss sein, bevor sich die Kollegin Feldmann aus diesem Kompetenzteam als 2. KBV-Vorstandsvorsitzende überhaupt zur Wahl stellen kann? Hat die KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) mi

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