Nach Urteil des Supreme Courts

US-Ministerium: Kliniken müssen Abtreibung in Notfällen anbieten

US-Ärzte hatten nach dem Urteil des Supreme Courts juristische Unsicherheiten bei Schwangerschaftsabbrüchen in Notsituationen beklagt. Jetzt hat das Gesundheitsministerium Fakten geschaffen.

Veröffentlicht:

Washington. Das US-Gesundheitsministerium hat Krankenhäuser angewiesen, in medizinischen Notfällen Abtreibungen vorzunehmen. In einer neuen Anleitung verweist das Ministerium auf das seit 1986 geltende Bundesnotfallgesetz EMTALA. Es habe Vorrang vor Abtreibungsgesetzen in Bundesstaaten. Der Schutz von Patientinnen und Anbietern habe „höchste Priorität“, erklärte Minister Xavier Becerra, und: „Wir werden sicherstellen, dass Frauen die lebensrettende Versorgung erhalten, die sie brauchen.“

Seit der Aufhebung des Abtreibungs-Grundsatzurteils „Roe gegen Wade“ von 1973 Ende Juni durch das oberste US-Gericht hatten mehrere Ärzte und Krankenhäuser erklärt, sie hätten Probleme mit den unterschiedlichen Rechtslagen. Konkret sehen sie Schwierigkeiten, bundesstaatliche Gesetze, die Schwangerschaftsabbrüche einschränken, mit dem Bundesnotfallgesetz in Einklang zu bringen.

Lesen sie auch

Die Reaktion des Gesundheitsministeriums ist die jüngste der Regierung Biden nach der Entscheidung des Supreme Court, den Bundesstaaten die Entscheidung über Abtreibungsrechte zu überlassen. Erst am Freitag hatte Präsident Joe Biden einen Erlass unterzeichnet, der die Behörden anweist, den Zugang zu Abtreibungen und die Privatsphäre von Patientinnen zu schützen.

Das Oberste Gericht entschied Ende Juni, dass aus der US-Verfassung kein Grundrecht auf Abtreibung abgeleitet werden könne. „Roe gegen Wade“ hatte zu einer weitgehenden Freigabe von Abtreibungen geführt. Nun liegt die Zuständigkeit für die Abtreibungsgesetze wieder bei den Bundesstaaten. (KNA)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

© privat

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hologic Deutschland GmbH, Berlin
Dr. Dorothee Struck ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Ärztin für Naturheilverfahren und mit einer Praxis für Frauengesundheit in Kiel niedergelassen.

© Portraitfoto Dr. Dorothee Struck: © "Lichtartistin" Melanie Eltermann, Kiel; Stockfoto: © Elena Nechaeva / Getty Images / iStock

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Beschwerdefreie Tage vor den „Tagen“ dank Mönchspfeffer

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bionorica
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krankenakten retrospektiv ausgewertet

Lungenkrebs-Screening: Häufig Zufallsbefunde im Halsbereich

Lesetipps
Ältere Frau fasst sich an die schmerzenden Kiefergelenke.

© agenturfotografin / stock.adobe.com

Typische Symptome?

Riesenzellarteriitis kann sich sehr unterschiedlich präsentieren