Kurz vor Bundestagsbeschluss
Union pocht auf Beibehaltung der Neupatientenregelung in Praxen
CDU/CSU stellen sich an die Seite der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte: Die Neupatientenregelung im TSVG soll fortbestehen – positive Effekte seien sehr wohl belegt, betont die Union.
Veröffentlicht:
Patienten im Wartezimmer: Hat die TSVG-Neupatientenregel in Praxen ihre Wirkung entfaltet – die Unionsfraktion meint ja.
© Ok Shu / Westend61 / picture alliance
Berlin. Kurz vor den abschließenden Beratungen im Bundestag zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampel dringt die Unionsfraktion auf eine Beibehaltung der Neupatientenregel.
Die mit dem Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 eingeführte Regelung in Arztpraxen habe sich bewährt und sei mit Blick auf kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin weiter von „hoher Bedeutung“, heißt es in einem von CDU und CSU eingebrachten Änderungsantrag. Der Antrag liegt der Ärzte Zeitung vor.
Die Neupatientenregelung solle fortbestehen und „somit weiter sicherstellen, dass Behandlungen bei Haus- und Fachärzten zügig erfolgen können“, schreibt die Union in ihrem Antrag. Dass die Regel bei den Mindestsprechstundenzeiten der Praxen zu Fortschritten geführt habe, belegten auch Zahlen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Laut Institut wurden allein im vierten Quartal 2021 rund 20 Millionen Neupatienten in Praxen behandelt.
Von neuer Regelung profitiert
Zi-Analyse: Terminservice-Gesetz hat Versorgung für Neupatienten verbessert
Maßnahmen gegen 17-Milliarden-Euro-Loch
Das GKV-Spargesetz der Ampel soll an diesem Donnerstag (20. Oktober) im Bundestag abschließend beraten werden. Mit dem Gesetz wollen SPD, Grüne und FDP ein drohendes Milliardendefizit bei den gesetzlichen Kassen im kommenden Jahr in Höhe von rund 17 Milliarden Euro abwenden. Der Gesundheitsausschuss billigte den Gesetzentwurf am Mittwoch.
Auf Kritik der Ärzteschaft stößt insbesondere, dass die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei Neupatienten gekippt werden soll. Stattdessen soll es laut Ampel auf Versicherten- und Grundpauschale Zuschläge von bis zu 200 Prozent geben.
Inwieweit über offene Sprechstunden ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung erzielt werden kann, soll evaluiert werden. Geplant ist mit der Reform auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte.
Bewegung bei Lauterbachs Spargesetz
Zuschläge auf die Pauschalen: Tempo machen soll sich für Ärzte lohnen
Einsparungen sind auch bei Arzneimitteln vorgesehen. Für 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel geplant. Ferner wird das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert.
Der Apothekenabschlag zugunsten der Kassen soll von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung steigen, das Ganze soll auf zwei Jahre befristet sein. Vorgesehen sind auch angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, kurz AMNOG.
vfa: Ampel verschlechtert Arzneimittelversorgung ohne Not
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) warf der Ampel erneut vor, die Arzneimittelversorgung in Deutschland mit ihren Plänen zu verschlechtern. Es bleibe das Geheimnis der Koalition, warum sie im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Erstattungsbedingungen für Arzneimittel weiter verkompliziere und dabei „medizinische Versorgungslücken“ in Kauf nehme, sagte vfa-Präsident Han Steutel am Mittwoch.
Das gelte insbesondere für das „Zukunftsfeld der Onkologie“, warnte Steutel. Der vfa vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von weltweit 48 Pharmaherstellern und mehr als 100 Tochter- und Schwesterfirmen. (hom)