Hilfsmittel
Verbindliche Qualitätsstandards!
Die Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel ist nicht immer die beste. Das soll sich ändern.
Veröffentlicht:BERLIN. Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden.
Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebskrankenkasse, sagte, die Krankenkassen müssten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung treffen könnten. Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen verbindliche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.
Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen.
Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu bekommen. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.
Für vom Arzt verschriebene Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechtherapien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die gesetzlichen Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus.
Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,63 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.
Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassen-Ärzte darauf, sowohl Diagnose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. "Innerhalb der verschiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen", so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Regina Feldmann.
Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei - auf Basis einer vertragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden - das Heilmittel selbst auswählen und auch über Therapiedauer und Behandlungshäufigkeit bestimmen. (dpa)